Kopftuchverbot

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Die Richter finden das Kopftuchverbot an Schulen nicht gut – jedenfalls nicht pauschal. Das besagt ein ensprechendes Urteil aus der vergangenen Woche. In Bremer Schulen gilt das Verbot vorerst noch. Ob und wann es geändert wird, ist noch unklar. Die Bildungsbehörde prüft.

Verbot aufheben

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist pauschal nicht haltbar. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist mehr als nachvollziehbar. Religionsfreiheit an Schulen ist ein hohes Gut und völlig richtig. Diese wird aber nicht durch Kopftücher angegriffen, sondern erst dann, wenn eine Lehrerin beispielsweise offen für den Islam oder eine Lehrerin mit Kreuz um den Hals offen für den Katholizismus wirbt.
 

Das Kopftuch gehört für viele muslimische Frauen zur Persönlichkeit. Sie tragen es aus den unterschiedlichsten Motiven – aus Gewohnheit, aus einer bewussten Entscheidung heraus oder auch als ein Statement tiefer Religiosität. Keine dieser Einstellungen lässt Rückschlüsse auf die Qualität des Unterrichts oder die Gedanken der Lehrerinnen zu. Ihnen pauschal zu unterstellen, sie könnten sich nicht neutral verhalten, würden unterdrückt oder seien gefährlich, ist lächerlich und diskriminierend. Es darf doch nicht sein, dass wir kopftuchtragenden Frauen generell die berufliche Selbstverwirklichung verwehren. Bremen sollte das Verbot aufheben.

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