Keine Toleranz bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in Bremen

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Hund müssen in Bremen noch bis zum 15. Juli angeleint werden.
In Bremen gilt derzeit die Leinenpflicht. Foto: Schlie

Uneinsichtige Hundehalter machen es derzeit mit Verweigerungen, Vorsatz und Beschimpfungen der Polizei in der Bremer Neustadt schwer, die Leinenpflicht durchzusetzen. Diese gilt in Teilbereichen sogar ganzjährig. 


„Die Kollegen werden jetzt rigoros durchgreifen und Verfahren einleiten“, sagt Ralph Dziemba, Sprecher der Polizeiinspektion Süd. In der Neustadt, vor allem im Bereich Park links der Weser sowie am Werdersee, sei es in diesem Jahr besonders häufig  – fast täglich – zu Verstößen gegen die Leinenpflicht gekommen.

Zudem zeigten sich die Hundehalter äußert uneinsichtig, unkooperativ und teilweise aggressiv: „Die Kollegen berichten, dass angesprochene Halter sich demonstrativ weigern, den Hund an die Leine zu nehmen und ihre Personalien anzugeben. Würde man bei einem Diebstahl erwischt, würde man sich doch auch ertappt fühlen. Das ist hier absolut nicht der Fall. Die Kollegen werden sogar wüst beschimpft, wenn sie auf die Leinenpflicht aufmerksam machen“, so Dziemba weiter.

Bußgelder bis zu 5.000 Euro

Im Normalfall werde ein Hundehalter zunächst auf die Leinenpflicht und die Brut- und Setzzeit aufmerksam gemacht und mündlich verwarnt. „Bei Vorsatz und Beharrlichkeit, wie es in der Neustadt derzeit passiert, leiten die Kollegen ein Ornungswidrigkeitsverfahren ein,“ so Dziemba weiter.

Das koste Bußgelder ab 35 Euro, die jedoch auch bis zu 5.000 Euro betragen können. Bei den Kontrollen wird das Stadtamt von der Polizei personell unterstützt, deren Kontaktpolizisten in jedem Stadtteil unterwegs sind.

Ganzjähriger Leinenzwang am Werdersee

Die Brut- und Setzzeit dauert noch bis zum 15. Juli an. In dieser Zeit ziehen Vögel und andere Wildtiere ihren Nachwuchs auf und sollen dabei geschützt werden. Hunde müssen während dieser Zeit in Bremen und Niedersachsen in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.

„In Parks und Grünanlagen gilt immer Leinenzwang“, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts. Das Stadtamt weist zudem darauf hin, dass am Werdersee ganzjährig Leinenzwang für alle Hunde bestehe, unabhängig von der Brut- und Setzzeit.

„Dort gelten mehrere Vorschriften und Naturschutzregelungen, gegen die man mit unangeleinten Hunden verstößt“, so Gerdts-Schiffler weiter.

Keine offiziellen Freilaufflächen für Hunde

 

„Ich habe selbst einen Hund und verstehe das Problem: Es gibt in Bremen keine offiziellen Auslaufflächen für die Tiere und als Halter möchte man dem Tier gerecht werden. Die Leinenpflicht ist jedoch eine Regelung, die von den Haltern eingehalten werden muss“, so Dziemba.

Auch in anderen Bremer Stadtteilen gibt es laut Polizeisprecherin Kirsten Dambek Verstöße. Deren Zahl sei jedoch nicht so hoch wie im Bereich der Neustadt und Huchting in diesem Frühjahr.

„Wir appellieren an Hundehalter, deren Tiere eine gute Erziehung genießen, als Vorbild in Erscheinung zu treten und auch den zahlreichen Uneinsichtigen zu zeigen, dass diese Regelung einzuhalten ist. Wir werden keine Toleranz mehr zeigen“, sagt Revierleiter Volkmar Sattler vom Revier Neustadt.

Informationen für Hundehalter gibt es bei der Polizei Bremen unter www.polizei-bremen.de oder auch beim Stadtamt Bremen unter der Nummer 36 11 58 33.

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