Planung für Pultern-Gelände erfordert Gutachten

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Geradeaus soll man künftig ins Gewerbegebiet fahren. Foto: Konczak

Die Delmenhorster Stadtverwaltung hat einen Entwurf für die künftige Nutzung des Pultern-Geländes erarbeitet. Bevor überhaupt konkret geplant werden kann, müssten allerdings diverse Gutachten eingeholt werden.
Ursprünglich sollte über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bereits am Dienstag im Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz beraten werden. Die Verwaltung stellte die Vorlage aber zurück, weil mit den Ratsfraktionen vereinbart war, vor der Beratung zunächst einen Ortstermin durchzuführen.

Der städtebauliche Entwurf für ein 28,6 Hektar große Areal sieht unter anderem vor, zur Erschließung der rückwärtigen Flächen eine Straße über das ehemalige Gasthofgrundstück zu bauen. Diese würde gegenüber der Auf- und Abfahrt zu B75 beginnen und parallel zum Damm der Bundesstraße geführt werden. Zur Realisierung müsste ein Teil des Sees verfüllt werden. In die Skizze ist außerdem eine zusätzliche Abfahrt von der B75 ins Gewerbegebiet Stickgras II eingezeichnet. Der Bereich zur Syker Straße ist als Naherholungszone gekennzeichnet.

Lage im Landschaftsschutzgebiet macht Planung schwierig

Die Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 350 lässt allerdings erahnen, dass es schwer werden wird, den Wunsch der Wirtschaftsförderung zu erfüllen, zwischen den vorhandenen Gewerbeflächen und der B75 zusätzlichen Raum für die Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen.

„Vor Aufnahme der städtischen Planungen muss eine Übersicht der notwendigen Gutachten, der Kosten dafür und der sonstigen Kosten erstellt werden. Als Folge daraus könnte sich eine Änderung der Planungsziele ergeben“, heißt es in dem Papier. Benötigt werden unter anderem Expertisen zu Tier- und Pflanzenvorkommen, Tragfähigkeit des Baugrunds, Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet, Bau der zusätzlichen Abfahrt von der B75.

Eingeschränkt werden die Planungsmöglichkeiten in Richtung Gewerbegebiet insbesondere dadurch, dass sämtliche Flächen mit Ausnahme des ehemaligen Gasthof-Areals Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind. Der See müsste teilweise zugeschüttet werden, um den vorgeschriebenen Mindestabstand (40 Meter) zur B75 einzuhalten zu können. Außerdem befinden sich in dem Planungsbereich Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen an anderer Stelle, etwa das Gewerbegebiet Stickgras I.

Pultern-Ruine erst nach zehn Jahren abgerissen

Die Ruine des abgebrannten Lokals „Zur Pultern“ stand
mehr als zehn Jahre am Delmenhorster Stadtrand. Foto: Konczak

Die Stadt Delmenhorst hatte das Grundstück mit der Ruine des Ausflugslokals „Zur Pultern“ im Jahr 2013 im Rahmen einer Zwangsversteigerung für 193.000 Euro erworben. Der Preis lag um ein Vielfaches über dem Verkehrswert. Der Gasthof war im Sommer 2004 abgebrannt. Der damalige Wirt war in mehreren Gerichtsverfahren der Brandstiftung schuldig gesprochen und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Erst Ende 2014 ließ die Stadt die Brandruine, die zuvor als Schandfleck im Stadtbild galt, beseitigen.

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