Bald Bestattungen direkt am Weserstadion möglich?

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Finden Werder-Fans bald die letzte Ruhe direkt am Weserstadion?
Foto: Matthias Süßen/Wikipedia unter CC BY-SA 3.0

Vor wenigen Monaten hat die Bremer Landesregierung den Friedhofszwang gelockert. Die Grünen wollen nun Werder-Fans eine ganz besondere Bestattung in Stadionnähe ermöglichen.
Fußballfans gehen mit ihrem Verein durch dick und dünn. Einige wollen ihrem Verein auch über den Tod hinaus nahe sein. Während europäische Spitzenclubs wie der FC Barcelona oder Manchester United das Verstreuen der Asche oder die Urnenbestattung im Stadion ermöglichen, bieten der HSV und Schalke wegen des Friedhofszwangs ihren Fans Bestattungen auf speziellen Friedhof-Arealen an.

Viele Fans wollen ihre letzte Ruhe aber direkt am Stadion finden, wie laut Grüne die Untersuchung eines Bestatter-Portals gezeigt hat. Vor dem Hintergrund des liberalisierten Bremer Bestattungsrechts greift die Grünen-Fraktion diesen Wunsch auf: Da das Gesetz öffentliche Ausstreuflächen für die Asche von Verstorbenen vorsieht und das Umfeld des Weserstadions im Zuge des Hochwasserschutzes ohnehin umgestaltet wird, könnte dort auch ein separater Teil für Werderfan-Bestattungen eingerichtet werden.

Thema mit Werder noch nicht besprochen

Dazu erklärt die Initiatorin der Bestattungsnovelle und Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Wenn Werderfans ihrem Verein über den Tod hinaus die Treue halten wollen, ist das grundsätzlich möglich. Wir können uns vorstellen, an der Weser nahe dem Stadion eine öffentliche Ausstreufläche zu schaffen. Dort könnte beispielsweise eine Tafel mit dem Werder-Logo aufgestellt werden, auf der die Namen der verstorbenen Fans verewigt würden.“ Ob Werder sich das überhaupt vorstellen kann, eine Zeremonie anbieten würde oder weitergehende Ideen für Fan-Bestattungen hat, ist jedoch noch nicht geklärt. Schaefer: „Wir regen an, dass das zuständige Umweltressort in dieser Angelegenheit das Gespräch mit der Vereinsführung sucht.“

In Bremen wurde der Friedhofszwang deutlich gelockert. Das Ausstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen ist zur Wahrung der Selbstbestimmung und Pietät jedoch an Bedingungen geknüpft: Die verstorbene Person muss in Bremen gemeldet sein und zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, an welchem Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht wird. Außerdem muss eine Person zur Totenfürsorge benannt werden, die beim Ausstreuen einen pietätvollen Rahmen sicherstellt.

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