Lärmschutz am Willakedamm in Huchting ist einzuhalten

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Der Fachausschuss Bau, Umwelt, Stadtentwicklung des Beirats Huchting beschäftigte sich jüngst mit dem Areal am Willakedamm. Dort muss laut Gremium die Lärmschutzverordnung zum Schutze der künftigen Anwohner eingehalten werden. Zuvor wählten die Mitglieder ­Gregor Rietz (CDU) zum Ausschusssprecher.

Das Gelände zwischen den Straßen Willakedamm und
Am Haßkamp soll in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden.
Karte: SUBV


80 bis maximal 120 Wohneinheiten, sowohl in Geschossbauten als auch in Doppelhäusern untergebracht, könnten zwischen den Straßen Am Haßkamp und Willakedamm entstehen. Im Rahmen der jüngsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses stellte die stellvertretende Ortsamtsleiterin, Annette Yildirim, den Vorentwurf des Bauressorts vor.

Demnach könnte im Norden des rund 2,5 Hektar großen Grundstücks eine Mischbebauung mit Gewerbeflächen,  im Süden Doppelhäuser möglich sein. Insgesamt könnte das Gebiet laut Vorentwurf in drei bis vier unterschiedlich bebaute Bereiche aufgeteilt werden.

Ein Investor hat Interesse bekundet

„Außerdem scheint es inzwischen einen Investor zu geben, der Interesse angemeldet hat“, so Yildirim. Schwierig sei jedoch, dass sich das Gelände in der sogenannten „Fluglärmschutzzone 2“ befindet und es deshalb zu Verzögerungen kommt.

Es müssten „eingehauste“ Freibereiche wie Loggien und Wintergärten geschaffen werden, soziale Einrichtung sollten gar nicht in dieser Zone liegen. Der zuständige Staatsrat wiederum hätte ein Einspruchsrecht, sodass auch ohne diese Freibereiche gebaut werden dürfe, so Yildirim weiter.

Im Interesse der Anwohner Verodnung einhalten

Die Ausschussmitglieder waren sich einig, im Interesse der künftigen Anwohner zu entscheiden und auf die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben zu bestehen: „Es handelt sich um eine Schutzverordnung, an der niemand vorbei entscheiden kann“, so Annemarie Werner (Grüne). Die Mitglieder beschlossen einstimmig, das Bauressort aufzufordern, sich an die gültige Verordnung zu halten und dafür zu sorgen, dass diese im Bebauungsplan festgehalten wird.

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