Das Alkoholverbot im Bürgerpark ist in Kraft

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Hier gibt noch was: Die Waldbühne auf einer
historischen Ansichtskarte (Foto: Bürgerparkverein)

Jetzt ist es so weit: Ab sofort gilt im Bürgerpark ein Alkholverbot. Die Zahl der „stark alkoholisierten Parkbesucher“ soll ziemlich zugenommen haben. In der Gastronomie darf weiter konsumiert werden, und auch ein Gläschen beim Picknick soll erlaubt bleiben. Neben dem Bürgerpark ist aber auch der Stadtwald betroffen.

Seit dem 1. Oktober ist das Alkoholverbot im Bürgerpark und im angrenzen Stadtwald in Kraft getreten, wie der Bürgerparkverein mitteilt. „Die Bürgerparkverwaltung sieht sich leider gezwungen den Verzehr von Alkohol außerhalb der Parkgastronomien und genehmigter Veranstaltungen zu untersagen“, heißt es.

In den letzten Jahren soll „die Anzahl von stark alkoholisierten Parkbesuchern“ stark zu genommen haben, was zu einer „Belästigung der anderen Parkbesucher“ geführt habe. Aber nicht nur das: Laut dem Verein haben auch die Vandalismusschäden zugenommen und das Müllaufkommen ist gestiegen.

Ruhe auf dieser alten Ansichtskarte (Foto: Bürgerparkverein)

Weil es zudem noch viele Beschwerden gegeben habe, seien die Gremien gezwungen gewesen, das Alkoholverbot auszusprechen, heißt es. Ausnahmen kann es allerdings geben: Wer beim Picknick leise eine Gläschen Wein trinkt, soll nicht belangt werden.

Im Visier hat die Parkverwaltung offenbar größere Gruppen mit alkoholisierten Besuchern, die durch den Park gezogen sind – etwa auf einer Kohltour mit Bollerwagen. Der Verein hat das Hausrecht und kann dementsprechend Verweise ausstellen. Was noch erlaubt und was untersagt ist, steht in der neuen Parkverordnung (hier als pdf zum Download).

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