Flüchtlingsunterkünfte: Senat legt neues Polizeigesetz vor

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Leerstehender Baumarkt in Bremen (Foto: WR)

Der Bremer Senat hat den Weg gefunden: Mit Änderungen im Polizeigesetz soll jetzt der Zugriff von leerstehenden Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen ermöglicht werden, wie die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat. Auch Zwangsmaßnahmen sollen nicht ausgeschlossen werden – nur so lange wie nötig, wie Sozialsenatorin Stahmann sagt.

Ungenutzte Immobilien sollen in Bremen zur Unterbringung von Flüchtlingen sichergestellt werden. Der Senat hat sich in seiner Sitzung am Dienstagmittag darauf verständigt, das Polizeigesetz, wie angekündigt, entsprechend zu ändern. Noch im Oktober wird der Entwurf in erster Lesung in der Bremischen Bürgerschaft beraten.

„Wir können es uns nicht erlauben, Immobilien dauerhaft leer stehen zu lassen, während wir gleichzeitig 2.000 Menschen in behelfsmäßigen Notunterkünften wie Zelten und Turnhallen unterbringen“, betonte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). „Mit dem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, geeignete leerstehende Immobilien zu nutzen, auch wenn sich der Eigentümer verweigert.“

Zwang nur „so lange wie erforderlich“

Stahmann betont, dass das Grundgesetz das Eigentum schütze. „In Artikel 14 heißt es aber ausdrücklich auch: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, so die Senatorin.

Zwangsmaßnahmen sollen nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf nur möglich sein, wenn alle Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge ausgelastet sind. Sie sollen nur so lange andauern wie erforderlich. Außerdem sind „angemessene Entschädigungszahlungen“ vorgesehen, die die Sozialbehörde festlegen will.

Kleinere Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 300 Quadratmetern sollen ausgenommen werden, außerdem ist eine Befristung des Gesetzes bis März 2017 vorgesehen. Stahmann unterstreicht, sie setze weiter „auf den guten Dialog mit Eigentümern“ und sie werde nicht ohne Not Zwangsmaßnahmen ergreifen.

Andere Interessen müssten „zunächst zurückstehen“

Der Schutz von Flüchtlingen vor Verfolgung und Krieg sei eine moralische, verfassungsrechtliche und auf internationalen Abkommen beruhende Verpflichtung, andere Interessen müssten dahinter zunächst zurücktreten. „Eine halbwegs vertretbare Aufnahme der Flüchtlinge darf nicht daran scheitern, dass einzelne Eigentümer, Immobilien-Gesellschaften oder Insolvenzverwalter nicht erkennen, wie groß der Bedarf an Unterkünften in Bremen derzeit ist.“

Am Nachmittag tritt die Sozialdeputation zusammen. Dort wird die Unterbringung der Flüchtlinge und der Umgang mit unbegeleiteten minderjährigen Flüchtlinge weiter diskutiert.

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