Polizei: Betrunken und ohne Führerschein in die Hecke gefahren

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Ein 20-Jähriger ohne Führerschein hat in betrunkenem Zustand das Auto einer Bekannten zu einer Spritztour ausgeführt. Die ist allerdings in der Hecke eines Vorgartens im Burgdammer Postweg in Bremen-Lesum geendet. Einen Führerschein hatte der Junge Mann nicht, dafür 0,6 Promille Restalkohol im Blut.

Die Polizei hat Strafanzeige gestellt.
Foto: WR

Ein Anwohner hat am Sonntagmorgen beobachtet, wie ein schwarzer Hyundai in den Garten seiner Nachbarin fuhr. Der Wagen war von der Straße abgekommen und durch das offene Gartentor in eine Buchenhecke gefahren.

Nachdem der Wagen zum Stehen gekommen war, sah der Anwohner zwei junge Frauen flüchten. Als der Anwohner den Vorfall der Polizei meldete, war das Auto aber schon wieder aus dem Vorgarten verschwunden.

Ohne Führerschein, dafür mit Alkohol in die Hecke

Unmittelbar nach den Beobachtungen hat die Halterin des Hyundai im Lagezentrum der Polizei angerufen und den Diebstahl ihres Wagens gemeldet. Sie gab an, dass der Dieb einen Unfall gebaut hätte. Weil die Beamten wohl stutzig geworden sind, haben sie die Frau zu Hause besucht.

Dort stand das eigentlich gestohlene Auto direkt vor ihrer Haustür. Vorne war der Wagen frisch beschädigt. Die Frau gab an, dass ihr Auto von einer neuen Bekanntschaft gestohlen worden sei und ihr dann nach dem Unfall zurückgebracht worden sei. Die Polizei stellte auch bei der Frau Alkohol im Blut fest.

Gegen beide Strafanzeige gestellt

Die laut Polizei wirren Schilderungen des Geschehens sind erst am Nachmittag geklärt worden. In der Wache Lesum hatte ein 20 Jahre alter Mann der „kleinlaut“ zugegeben, dass er in der vergangenen Nacht in betrunkenem Zustand einen Unfall mit dem Wagen einer Bekannten gebaut hat. Sie hätte dabei neben ihm gesessen und einen Führerschein habe er auch nicht. Auch bei ihm stellte die Polizei einen Restalkoholwert von 0,6 Promille im Blut fest.

Gegen beide wurden Strafanzeigen wegen Verkehrsunfallflucht, Fahren und Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit am Steuer erstattet.

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