Grüne legen Gesetz zu Freiluftpartys in Bremen vor

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Die Grünen wollen Freiluftpartys im
Bremer Stadtgebiet regeln. Foto: WR

Die Grünen haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Freiluftpartys im öffentlichen Bremer Raum regeln soll. Das wollen sie unter anderem mit einer Meldepflicht der Veranstaltungen und einer Begrenzung der Personenzahl erreichen. Die Polizei hält das Gesetz für wenig praxistauglich.

Freiluftpartys seien im Sommer nicht aus dem subkulturellen Leben Bremens wegzudenken, finden die Grünen. Bisher sei es jedoch bei den selbstorganisierten, nicht-kommerziellen Feiern immer wieder zu Problemen zwischen der Polizei und den Veranstaltern wegen unklarer Rahmenbedingungen gekommen.

Verantwortliche benennen, 300 Personen maximal

Das wollen die Grünen jetzt ändern. „Wir sehen einen klaren Regelungsbedarf für diese Partys“, sagt Matthias Makosch, Sprecher der Grünen.  Frühzeitig vor der Feiersaison will die Fraktion in Zusammenarbeit mit den Partykollektiven jetzt eine Regelung schaffen und hat deswegen den Gesetzesentwurf vorgelegt. „Die Veranstaltungen sollen künftig angemeldet werden müssen und auf eine Teilnehmerzahl von 300 Personen beschränkt werden“, so Makosch. Die Veranstalter müssten drei verantwortliche Personen bei der Polizei angeben und Sorge tragen, dass nicht mehr als 300 Feiernde den Weg zu ihnen finden.

Die Diskussion sei nicht neu, in der vergangenen Legislaturperiode habe es schon einmal einen Regelungsversuch gegeben, bei dem das Innenressort zwei Freiflächen für Freiluftpartys ausgewiesen habe. Diese seien aber für die Partyszene unattraktiv gewesen, unter anderem weil sie außerhalb des Stadtgebietes waren, so Makosch. Mit dem neuen Gesetz wollen die Grünen das Feiern unter freiem Himmel im ganzen Stadtgebiet erlauben – aber eben unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Polizei findet Gesetz praxisuntauglich

Jochen Kopelke, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft hält den Gesetzesvorschlag  für praxisuntauglich. „Das Problem dieser Partys ist die unüberschaubare Besucherzahl. Auch wenn nur 300 erlaubt sind, werden mehr kommen“, sagt Kopelke.  „Die Partys finden nachts statt – und wer ist nachts im Dienst? Die Polizei. Also bleibt die Kontrolle an uns hängen“, sagt Kopelke. Die Beamten seien verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten nachzugehen. Der Ansatz, die Situation regeln zu wollen, sei gut. Sinnvoller sei aber aus seiner Sicht die Ausweisung einer Freifläche, wo möglichst wenige Menschen von den Partys gestört werden. „So ist das für uns nur Mehrarbeit und wir haben nichts damit gewonnen“, sagt Kopelke.


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