Ulrich Herwig darf trotz Übergangsregelung nicht immer in der Straßenbahn mitfahren. Foto: Schlie |
In Bremen gilt für E-Scooter in Bussen und Bahnen seit Jahresanfang eine Übergangsregelung – die
garantiert allerdings keine Beförderung. In diesen Tagen ist ein neues Gutachten erschienen. Die BSAG rechnet trotzdem nicht mit schneller Rechtsklarheit.
Ulrich Herwig reicht es. „Ich habe die Schnauze voll“, sagt der E-Scooter-Fahrer aus Tenever. Er schimpft: „In den vergangenen Monaten häuft es sich wieder, dass ich stehen gelassen werde.“
Nachdem ein Gutachten des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) im Jahr 2014 ergeben hatte, dass bei der Beförderung von Elektromobilen in Bussen „eine betriebliche Gefährdung sowohl für Dritte als auch für die Nutzer selbst nicht ausgeschlossen werden kann“, dürfen E-Scooter-Fahrer in einigen Bundesländern nicht mehr in Bussen und Bahnen mitfahren.
In Bremen aber gilt eine Übergangslösung: „Wenn möglich, werden E-Scooter-Fahrer mitbefördert. Das geht aber nur, wenn die Situation im Fahrzeug das zulässt“, erklärt Jens-Christian Meyer von der Bremer Straßenbahn AG (BSAG).
E-Scooter-Fahrer beklagt: Mehr als 20 Mal nicht mitgenommen
Herwig besänftigt das nicht. Weit mehr als 20 Mal sei er an der Haltestelle zurückgelassen worden und habe oft erfolglos mit Fahrern diskutiert. Meyer gibt zu, dass es Anfang des Jahres zwar Probleme gab, weil noch nicht alle Fahrer über die Übergangsregelung informiert waren. „Wenn der Fahrer aber sagt, ein E-Scooter-Fahrer kann nicht mit, wird das einen Grund haben.“ Zu volle Bahnen oder kaputte Rampen, seien mögliche Ursachen.
Meyer betont, dass die Bremer Übergangsregelung eine „mutige Entscheidung“ sei, da die Frage, wer im Falle eines Unfalls für Schäden haftet, immernoch nicht klar sei. Aufschluss darüber haben sich deutsche Verkehrsbetriebe von einem weiteren Gutachten erhofft, das vom Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben worden war und in diesen Tagen veröffentlicht wurde.
Gutachten: Sichere Mitnahme in Bussen ist „grundsätzlich möglich“
Es kommt zu dem Ergebnis, dass die sichere Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen „grundsätzlich möglich“ ist. Die Scooter dürften aber nicht länger als 1,20 Meter und nicht schwerer als 300 Kilo inklusive aufsitzender Person sein. Befindet sich der Stellplatz gegenüber der Tür, müsse dieser zwei Meter lang sein, parkten Elektromobile auf der Tür-Seite des Busses, mindestens 1,50 Meter. Über Straßenbahnen steht im Gutachten nichts.
Die Verfasser empfehlen außerdem, dass Nutzer eine Schulung machen, um einen Scooter-Pass zu erhalten, mit dem sie nachweisen können, dass sie mitfahren dürfen. Der Bremer Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück findet das gut: „Scooter-Fahrer und Busfahrer brauchen Sicherheit.“
Landesbehindertenbeauftragter: E-Scooter-Pass nur für Gehbehinderte
Eine Prüfung zur Erlangung des Passes lehnt er ab. Steinbrück tendiert aber dazu, dass nur Menschen, die laut Schwerbehindertenausweis gehbehindert sind, einen solchen Pass erhalten. Gerd Feller, Sprecher der Bremer Seniorenvertretung, drängt auf technische Lösungen, die dazu beitragen sollen, dass die immer größer werdende Zahl von Menschen, die Gehhilfen nutzen, genügend Platz in Bus und Bahn finden.
Ob das neue Gutachten tatsächlich freie Fahrt für E-Scooter im Nahverkehr bedeutet, wird erst nächste Woche beim VDV diskutiert. „Das Gutachten klärt keine Haftungsfragen“, sieht Meyer aber schon jetzt Nachbesserungsbedarf. Mit einer klaren Regelung rechnet er frühestens im Frühjahr. Die Bremer Sonderregelung soll bis dahin Bestand haben.