Neues Gesetz: Mietvertrag reicht nicht mehr

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Im Bürger Service Center muss man sich ummelden.
Foto: WR

Wer umzieht und sich beim Stadtam anmelden möchte, muss künftig neben dem Mietvertrag auch eine Bestätigung des Vermieters vorlegen.

Ab dem 1. November tritt das Gesetz in Kraft. Bisher mussten Menschen, die die Wohnung gewechselt hatten bei der Anmeldung nur ihren Mietvertrag bei der Anmeldung im Bürgerbüro vorlegen. Das reicht in Zukunft nicht mehr aus, jetzt muss der Wohnungsgeber, in der Regel der Vermiete

Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben.

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