Kommentar: Kühne Behauptungen des Anwalts

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In Deutschland gilt vor Gericht die Unschuldsvermutung – solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Der Fall des Valentin S. wirft, schenkt man seinem Anwalt Glauben, viele Fragen auf, die das in Frage stellen.

Wenn Ermittlungen nicht vollständig geführt werden, ist das ein Grund zur Aufregung.

 Aber es reicht noch lange nicht für eine Pauschalverurteilung der Justiz. Dass diese auf dem rechten Auge blind sein soll, ist angesichts der  linken Tradition Bremens eine kühne Behauptung. Gewalttäter sind genau das, nicht mehr und nicht weniger, egal aus welcher Ecke sie kommen.

 Im Vergleich zu anderen Städten hat Bremen kein ernstes Neonaziproblem. Die Neutralität der Justiz in Frage zu stellen, geht damit einher auch unser Rechtssystem für falsch zu erklären. Das jedoch ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Wer sich strafbar macht, muss dafür verurteilt werden. Auch wenn er jemanden verletzt hat, dessen politische Meinung ihm nicht passt. Die aber gehört nicht vor  Gericht.
                                                                                                                                

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