Die Bremer Bürgerschaft. Foto: Bohlmann Die Bremer Bürgerschaft. Foto: Bohlmann
Petitionsausschuss

Wo der Ärger auf Bremer Behörden hingehört

Von
Von GEZ bis Weihnachtsmann: Alles, was die Bremer bewegt, landet beim Bremer Petitionsausschuss.Der soll eine Überprüfungsinstanz gegen Behördenhandeln sein. In etwa einem Drittel der Fälle kann geholfen werden.

Ein Mann hätte gerne einen größeren Fernseher – und hat damit Anfang des Monats mehrere Bürgerschaftsabgeordnete sowie die Verwaltung beschäftigt. Auch der Senator für Gesundheit ließ sich nicht lumpen und hat eine Stellungnahme abgegeben. Denn der Insasse der Forensischen Anstalt hatte sich an den Petitionsausschuss gewandt – wegen seiner Sehschwäche plädierte er auf eine Ausnahme von der Hausordnung.

Die Meisten wollen einen Schaden für sich selbst abwenden

Ist das Zeitverschwendung der politischen Abgeordneten? Barbara Schneider aus der Verwaltung des Petitionsausschusses sieht es lieber so: „Wir sind eben das Gremium, an das sich Bürger wenden sollen, wenn sie Ärger mit der Verwaltung haben – eine Überprüfungsinstanz gegen Behördenhandeln.“

Viele hundert Anträge gehen jedes Jahr beim Petitionsausschuss ein. Oft geht es um Bauvorhaben, um Parkplätze und immer wieder um die Rundfunkgebühren. Die  Meisten wollen einen Schaden für sich selbst abwenden.  Petitionen von allgemeinem Interesse sind seltener.

Mit Experten und Ortsbegehungen zur Entscheidung

„Es ist wichtig, dass jedes Anliegen ernst genommen wird“, meint Peters-Rehwinkel (SPD), die Vorsitzende des Petitionsausschusses, dazu. „Sonst hätte das Gremium ja seinen Zweck verfehlt.“ Für alle Anträge wird eine Stellungnahme der zuständigen Behörde abgefragt. Gelegentlich kommen auch noch weitere Experten zu Wort. Und da man für ein Urteil über Lärm- oder Geruchsbelästigung selber hören oder riechen muss, fahren die Abgeordneten auch schon mal zu Ortsbegehungen.

Auf dieser Grundlage gibt der Ausschuss eine Empfehlung an die Bürgerschaft, wie weiter vorgegangen werden sollte. Und jeder Petent bekommt eine schriftliche Begründung zur Entscheidung des Ausschusses.

„Keine Stellungnahme zum Weihnachtsmann“

Es ist keine Seltenheit, dass Petitionen tatsächlich Erfolg haben. „Bei etwa einem Drittel der Anfragen kann den Antragsstellern zumindest teilweise geholfen werden“, berichtet Schneider.
„Es ist schon erstaunlich, was für innovative Ideen manche Bürger haben – einen guten Vorschlag arbeiten wir auch schon mal in die allgemeinen Behördenabläufe ein“, erzählt Peters-Rehwinkel.

Die kuriosen Themen gehen allerdings auch nicht aus: „Ein Mann wollte den Weihnachtsmann abschaffen lassen – in dem Fall haben wir dann auch doch keine Senatorische Behörde um eine Stellungnahme gebeten.“

Drei bis sechs Monate für eine Antwort – oder auch länger

Damit möglichst alle Bürger eine Petition stellen können, gibt es kein kompliziertes Verfahren. Anträge können formlos abgegeben werden. Das scheint zu funktionieren: Die Petenten kommen quer aus allen Bildungsstufen und Altersklassen. Wichtig sei nur, so die Ausschussvorsitzende, dass die Schreiber nicht beleidigend würden – und dass sie ein klares Ziel verfolgen. „Wir sind kein allgemeiner Meckerkasten.“

Wer jetzt den Stift in die Hand nimmt, um seine Vorschläge loszuwerden, sollte sich an einen Wermutstropfen gewöhnen. Die Bearbeitung eines Anliegens dauert drei bis sechs Monate. „Und im Moment brauchen wir eher noch länger“, gibt Schneider zu. Der Insasse der Forensischen Anstalt muss im Übrigen weiter mit einem kleinen Fernsehgerät auskommen. Sein Antrag wurde abgelehnt.

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