Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Stuhr will vor allem Verkehrslärm verhindern. Die A1 soll lärmmindernden Asphalt bekommen - das ist aber nur ein unverbindlicher Vorschlag. Der Lärmaktionsplan will vor allem den Lärm durch Straßenverkehr senken. Foto: WR
Verkehrslärm

Psst, bitte – Lärmaktionsplan bleibt unverbindlich

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Bis Ende 2016 will die Gemeinde Stuhr ihren lang geplanten Lärmaktionsplan verabschieden. Für von Lärm betroffene Bürger besteht damit trotzdem kein Anspruch auf Umsetzung. Weitere Öffentlichkeitsbeteiligung ist geplant.

7.300 Menschen in der Gemeinde Stuhr sind laut dem Lärmaktionsplan (LAP) tagsüber an ihren Wohnungen von Geräuschpegeln über 55 Dezibel betroffen. Immerhin 300 müssen sogar Lautstärken von über 70 Dezibel ertragen.

Das Rascheln von Papier verursacht dagegen ein Geräusch von gerade einmal zehn Dezibel – den Lärm erhöhen wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde also schon einmal nicht.

Betroffene haben keinen Anspruch auf Aktion

Er führt aber, soviel wurde bei der Sitzung des Fachausschusses für Gemeindeentwicklung und Umwelt deutlich, auch nicht automatisch zu einem niedrigeren Geräuschpegel.

„Die Betroffenen haben keinen Anspruch auf Aktion“, erklärte Heinz Mazur, der mit seinem Planungsbüro „PGT Umwelt und Verkehr“ die derzeitige Version des LAP erarbeitet hat. „Damit die Bundesbehörden doch etwas tun, müssen Sie als Gemeinde Druck machen. Ein Lärmaktionsplan kann dabei hilfreich sein.“

Lärmaktionsplan schon seit 2005 gefordert

Seit 2005  haben Gemeinden in Deutschland die Aufgabe, einen „Lärmaktionsplan“ aufzustellen. Der Plan für Stuhr hätte eigentlich bis 2013 fertig sein sollen – doch erst in diesem Jahr rückt ein Beschluss in greifbare Nähe.

Ein zahnloser Tiger ist der LAP laut Marc Plitzko, dem Umweltbeauftragten der Gemeinde, nicht: Weder die Gemeinde, noch die höheren politischen Ebenen dürfen die vorgeschlagenen Maßnahmen einfach ignorieren.

Lärmschutz muss mit anderen Interessen abgewägt werden

„Wenn der Bund oder das Land eine neue Straße baut, müssen sie verschiedene Interessen abwägen. Dazu gehören zum Beispiel Umweltschutz, Sicherheit Verkehrsplanung, oder auch wirtschaftliche Ansprüche“, erklärte Plitzko.

Mit dem Aktionsplan werde auch Lärm unter den Aspekten sein, die bei der Planung zwingend mit einbezogen werden müssen. „Wenn eine Behörde sich dann gegen eine empfohlene Maßnahme entscheidet, muss sie das schon begründen. “

Vorschläge: Flüsterasphalt, Ortsumgehungen, Tempolimits

Gesenkt werden soll der Lärm durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen. Der derzeitige LAP empfiehlt unter anderem Fahrbahnverengungen auf der L336 und L337, sowie lärmmindernde Fahrbahnbeläge auf Teilen der B 6 und der B 51. Ortsumgehung sollen helfen, den Lärm innerorts zu vermeiden, wo er die meisten Menschen trifft.

Auch Tempolimits werden für einige Teilstrecken vorgeschlagen. „Wenn ein Fahrer 500 Meter lang 50 statt 70 Km/h fährt, dauert seine Fahrt nur wenige Sekunden länger. Auf den Lärm hat so eine Maßnahme an der richtigen Stelle aber eine große Wirkung“, sagt Mazur dazu.

Bürger konnten Vorschläge einbringen

Ende 2013 hatte es bereits eine Bürgerbeteiligung zu den Lärmaktionsplänen gegeben. Einen Monat lang wurden die Pläne offengelegt. Die vier Teilnehmer wünschten sich unter anderem höhere Lärmschutzwände oder auch Baumpflanzungen entlang von großen Straßen.

Da die Gemeinde seitdem den Plan um sogenannte „ruhigen Gebiete“ ergänzt hatte, sollte es für diese Regionen noch eine weitere begrenzte Offenlegung geben.

„Ich glaube, dass die Bürger sich heute mehr für das Thema interessieren als noch vor drei Jahren“, merkte ein Zuschauer der Sitzung am Donnerstag an. Er bat darum, nicht nur die ruhigen Gebiete, sondern noch einmal den gesamten Bericht für Anregungen der Bürger zu öffnen.

Bürgerbeteiligung soll wiederholt werden

Der Fachausschuss hat sich diesen Vorschlag zu Herzen genommen: Noch einmal sollen alle Bürger vier Wochen lang die Gelegenheit bekommen, ihre Vorschläge einzureichen. „Das geht ganz formlos per Mail oder auf einem Blatt Papier“, erklärt Stadtplaner Christian Strauß.

„Wer sich bei Formulierungen unsicher ist, kann seine Wünsche direkt vor Ort im Stadtplanungsamt bei den Kollegen äußern und zur Niederschrift abgeben.“ Hilfreich sei es, wenn der Antragssteller seinen Namen und seine Adresse, sowie eine Begründung für seinen Änderungswunsch nennt.

Ruhig Ding will Weile haben

Bis zur Offenlegung kann es allerdings noch ein wenig dauern: Erst muss der Verwaltungsausschuss den Beschluss des Fachausschusses bestätigen. Dann muss die Offenlegung mit 14-tägiger Frist angekündigt werden.

Und da die empfohlene vier wöchige Beteiligung an Arbeitstagen stattfinden soll, muss die Gemeinde vielleicht sogar warten, bis die Sommerferien um sind.

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