Am Werdersee sind nach einem Beiratsbeschluss Partys nach dem Freiluftpartygesetz nicht erlaubt. Foto: WR Am Werdersee sind nach einem Beiratsbeschluss Partys nach dem Freiluftpartygesetz nicht erlaubt. Foto: WR
Freiluftpartys

Keine spontanen Partys an Werdersee und Stadtwerder

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Mit dem Freiluftpartygesetz sollte es eigentlich leichter werden, spontane Partys unter freiem Himmel zu veranstalten. Der Stadtwerder und der Werdersee sind von der Regelung jetzt aber ausgeschlossen worden.

Wer unter freiem Himmel eine Party schmeißen will, sollte es ab diesem Jahr in Bremen dank Freiluftpartygesetz zumindest etwas leichter haben.

Eine Genehmigung sollte schon möglich sein, wenn der Organisator die Feier mindestens 24 Stunden früher anmeldet, Ansprechpartner benennt, die unter anderem dafür Sorge tragen, dass es nicht zu laut wird und der Müll bis zum nächsten Vormittag beseitigt ist und garantiert, dass nicht mehr als 300 Gäste kommen.

Beirat nimmt beliebte Flächen von Freiluftpartygesetz aus

Einer der beliebtesten Freiflächen in Bremen steht dafür jetzt aber nicht mehr zur Verfügung: Der Beirat Neustadt hat am Donnerstagabend nach kontrovers geführter Debatte entschieden, dass am Werdersee nicht unter den vereinfachten Bedingungen des kürzlich in Kraft getretetenen Freiluftgesetzes gefeiert werden darf. Das gleiche gilt für den gesamten Stadtwerder.

„Wir haben am Werdersee schon eine sehr intensive Frezeitnutzung“, begründete Jens Oppermann (SPD) den Vorstoß seiner Partei. Viele Flächen an Werdersee und Stadtwerder schließe das Freiluftpartygesetz schon jetzt aus. „Aber wir müssen zum Beispiel auch auf den Badestrand gucken.“

Müller: „Grenze der Belastbarkeit erreicht“

Rainer Müller (SPD sagte: „Viele Kleingärtner wollen die Ruhe genießen.“ Das sei aber schon heute oft nicht möglich. „Immer mehr Menschen sind in der Lage, sich Lautsprecheranlagen, zum Teil im Westentaschenformat, anzuschaffen.“

Ob Feuerwehr, Ruderverein, Sportvereine – am Werdersee sei ständig etwas los. „Hier ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht“, so Müller.

Grüne, Linke und FDP gegen Ausnahme

Völlig anders sehen es Grüne, Linke und FDP. „Hier wird ein schiefes Bild gezeichnet. Die Freiluftpartyszene ist eine ganz bestimmte Szene, die Wert unter anderem auf die Überschaubarkeit ihrer Partys legt“, sagte Stefanie Möller (Linke).

Auch deshalb habe die Szene gar kein Interesse daran, jedes Wochenende an gleicher Stelle zu feiern. „Das hat mit problematischen Feiern nichts zu tun.“

Osterkamp: „Vorschusskredit geben“

So sieht es auch Johannes Osterkamp (Grüne). „Diese Jugendlichen sind bereit, mit ihrem Namen dafür einzustehen, dass die Fläche am nächsten Morgen wieder in Ordnung ist“, sagte er. „Sie haben im vergangenen Jahr bewiesen, dass sie verantwortungsvoll sind.“

Er selbst habe einige Feiern dieses Partykollektivs besucht und unter anderem erlebt, dass es Musikpausen gab, die erst dann aufgehoben wurden, wenn aufgestellte Wannen mit Müll gefüllt worden waren.

„Wir können ihnen einen Vorschusskredit geben.“ Maximal vier Veranstaltungen im Jahr mit höchstens 300 Personen seien seiner Meinung nach keine übermäßige Belastung.

Oppermann: „Gesetz gilt für alle“

Das Freiluftpartygesetz gelte aber nicht nur für das Partykollektiv, das die Debatte um spontane Open-Air-Feiern in Bremen ins Rollen gebracht hatte, erinnerte Oppermann. „Es gilt für alle.“

Wer am Werdersee feiern wolle, könne das auch künftig tun. Er müsse nur die normalen Bedingungen einhalten und könne sich nicht auf das vereinfachte Verfahren des neuen Gesetzes berufen.

Selten: FDP und Linke sind sich einig

„Mir kommt es so vor, als ob die Leute, die dort wohnen, die öffentliche Naherholungsfläche als Privateigentum betrachten“, ereiferte sich Wolfgang Meyer (Linke). Bremen könne nicht ein Freiluftpartygesetz verabschieden und dann die „objektiv am besten dafür geeignete Fläche“ ausnehmen.

Bei anderen Themen undenkbar: FDP-Mann Michal Fuchs sprang dem Linken bei. Die Anforderungen des Freiluftpartygesetzes seien schon jetzt zu hoch. „Wenn man die attraktivsten Flächen auch noch ausnimmt, bleibt nur ein zahnloser Papiertiger.“

Rollstuhlfahrer argumentiert fürs Feiern am Werdersee

Auch ein junger Rollstuhlfahrer aus dem Publikum mischte sich in die Debatte ein. Die Feiern am Werdersee seien für ihn im Gegensatz zu vielen Partys in Gebäuden gut zu erreichen. Er sprach sich deshalb dafür aus, dort künftig auch unter vereinfachten Bedingungen Feiern zu erlauben.

Am Ende konnte er die Beiratsmehrheit nicht überzeugen. Mit neun Stimmen, insbesondere von SPD und CDU, hat das Stadtteilparlament entschieden: Das Freiluftpartygesetz gilt nicht an Werdersee und auf dem Stadtwerder.

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