Erhard Kalina ist über 30 Jahre als Künstler in Worpswede selbstständig und setzt sich als Mitglied des Berufsverbandes Bildender Künstler für eine bessere Vergütung fürs kreative Schaffen ein. Foto: Möller Erhard Kalina setzt sich als Mitglied seines Künstlerverbandes für eine bessere Vergütung fürs kreative Schaffen ein. Foto: Möller
Urhebervertragsrecht

Künstlerverband: Kreativität gerecht honorieren

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Erhard Kalina ist nicht nur Kunstschaffender, als Kreischef seines Künstlerverbandes fungiert er ebenso als eine Art Betriebsrat für alle. Er setzt sich für eine gerechtere Vergütung von Kunst ein.

Rund 150 bildende Künstlerinnen und Künstler wirken in Worpswede, landkreisweit mag man 270 zählen. Erhard Kalina, Kreisvorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstler (BBK), schätzt, dass nur jeder Zehnte davon vom kreativen Schaffen auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Der 63-Jährige nahm vor knapp 30 Jahren selbst das Wagnis auf sich und hat es geschafft, sich als freischaffender Maler zu etablieren. „Das ist ein hartes Brot“, sagt Kalina, wenn man sich denn überhaupt welches leisten kann. Besonders schwer für all jene, „die nicht im staatlich subventionierten Zirkus“ mitwirken können.

Künstlerverband will Urheberrecht verbessern

Sein Berufsverband setzt sich gerade für ein neues Urhebervertragsrecht ein: Auf Bundesebene wird darum gestritten, wie Verlage die Urheber von Kunstwerken, sei es in Bild oder in Wort, besser an der Verwertung ihrer Werke beteiligen. Eine angemessene Vergütung, so argumentieren Vertreter der Kulturschaffenden, sei entscheidende Voraussetzung dafür, einerseits direkt die Existenz der Künstler zu sichern. Zudem könne nur so an weiteren Projekten gearbeitet werden, für die Künstler wiederum zunächst ins Risiko gehen müssen und neue Innovationskräfte freisetzen. Nur so werde eine lebendige Kultur- und Medienwirtschaft in Gang gehalten.

Kalina setzt sich auch ganz unmittelbar für eine gerechtere Vergütung für Künstler ein, von denen in viel zu starkem Maße „ehrenamtliches“ Tun erwartet werde. Gerne würden sich auch öffentliche Institutionen mit Kunst schmücken, welches Rathaus zeigt nicht gerne Bilder örtlicher Kreativer? „Eine Ausstellung ist nicht umsonst, und es wird dafür Geld, beispielsweise für Druck und Porto von Einladungskarten, ausgegeben“, so Kalina. Nur vom Künstler werde meistens erwartet, dass dieser kein Honorar verlange.

Rathäuser zahlen für Ausstellungen nichts

Worpswedes Bürgermeister Stefan Schwenke bestätigt das: Auf die Frage, ob im Künstlerdorf Geld an Künstler gezahlt wird, die sich an Ausstellungen gemeindlicher Einrichtungen beteiligen, antwortet der Verwaltungschef spontan mit einem einsilbigen „Nein“.  Später zählt er noch einige Leistungen auf, die Worpswede seinen Künstlern biete. Die Galerie „Altes Rathaus“ werde Ausstellungswilligen kostenlos zur Verfügung gestellt und von der Kulturbeauftragten der Gemeinde gebe es Unterstützung. Auch Lilienthals Bürgermeister Willy Hollatz  verweist auf ein Angebot seiner Gemeinde, wonach das  Kulturamt  Künstlern unterstütze, ihre Werke einem interessierten Publikum zu präsentieren, Honorare an die Aussteller zahle man nicht. Ähnlich sieht es Bürgermeisterin Marion Schorfmann für Grasberg.

In der Kreisstadt stelle man den Künstlern kostenlos die Räumlichkeiten zur Verfügung, so Rathaussprecherin Nicoline Schambach: „Alles Weitere wird von den Künstlern in Eigenregie organisiert. Für den Künstler besteht so die Möglichkeiten, seine Werke zu präsentieren und zu verkaufen.“

Die Frage nach einer Vergütung habe sich auch in der Kreisverwaltung „noch nicht gestellt“, sagt Kreishaussprecher Marco Prietz. Es habe bislang kein Aussteller eine Vergütung erhalten. Es seien immer wieder Interessierte aktiv an die Kreisverwaltung herangetreten, mit dem Wunsch, ihre Werke im Kreishaus ausstellen zu können. „Dadurch ist das Kreishaus bereits lange im voraus fest für Ausstellungen unterschiedlichster Themen ausgebucht.“

Leitlinie soll Künstlern Orientierung geben

Erhard Kalina und sein BBK haben eine Leitlinie zur Vergütung der Leistungen bildender Künstler entwickelt. Danach würden auch sie eine finanzielle Entschädigung für ihre Beteiligung an Kunstausstellungen einfordern, je nach Wirtschaftskraft der Einrichtung. 200 Euro sollte beispielsweise eine öffentliche Bildungseinrichtung für das vierwöchige Zeigen eines Kunstwerks an den Urheber zahlen, für ein großes Wirtschaftsunternehmen würde dies schon 1.000 Euro Kosten.

Es ist falsch, die Künstler ständig damit zu vertrösten, sie würden durch eine Ausstellung schließlich berühmt und so profitieren, sagt Kalina. Der BBK berät Künstlerinnen und Künstler und betrachtet seine Leitlinie als eine Empfehlung. Kalina wünscht sich aber auch bei den Rezipienten von Kunst und Kultur ein wachsendes Gespür dafür, dass Künstler nicht alleine von Anerkennung und Applaus leben können. Wertschätzung für Kreativität schließt auch eine gerechte Bezahlung mit ein. Und ein Urhebervertragsrecht, dass den Kulturschaffenden mehr Ansprüche an die Verwertung ihrer Arbeit einräumt.

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