Christian Weber, Foto: WR Das Verfahren gegen den Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber ist eingestellt worden. Foto: WR
Gegen Geldstrafe

Verfahren gegen Christian Weber eingestellt

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Das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber ist eingestellt worden. Weber hatte nach einem Autounfall nur einen Zettel am beschädigten Wagen hinterlassen.

Christian Weber hatte im vergangenen Dezember beim Ausparken im Steintorviertel ein anderes Auto gerammt. Doch anstatt die Polizei zu rufen, hat der Präsident der Bremischen Bürgerschaft nur einen Zettel mit seinen Kontakdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen. Der Unfallgegner hatte daraufhin die Beamten alarmiert.

Weil Webers Verhalten eine Straftat, nämlich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort darstellt, hat die Staatsanwaltschfat  gegen ihn ermittelt, sogar seine Immunität ist aufgehoben worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegenüber Radio Bremen mitgeteilt: Das Verfahren ist eingestellt worden.

Hohe Geldstrafe für Christian Weber

Weber muss allerdings 6.800 Euro Strafe zahlen, damit er nicht als vorbestraft gilt. Rein rechtlich sei Webers Verhalten eine Straftat, aber weil er einiges getan hatte, um den Schaden zu beheben, habe man das Verfahren aufheben können.

Weber war nachdem er seine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer geklemmt hatte, noch einmal an den Unfallort zurückgekehrt, um ein Foto des beschädigten Wagens zu machen. Als sein Sohn, vor dessen Haus sich der Bagatellunfall ereignet hatte, die Polizei beim Aufnehmen des Unfalls beobachtet hat, war Weber wohl noch einmal gekommen und hatte mit dem Geschädigten und der Polizei gesprochen.

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