Auf der A1 hat die Polizei einen Raser verfolgt, der mit zwei Autos zusammengestoßen ist. Foto: WR
Delmenhorst

Verfolgungsjagd auf der A1 mit zwei Unfällen

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Am Freitag ist es auf der Autobahn 1 im Bereich von Stuhr und im Landkreis Diepholz zu einer Verfolgungsjagd gekommen. Ein Autofahrer war viel zu schnell unterwegs, stieß mit zwei Autos zusammen, ohne zu stoppen.

Am Freitag, 29.04.2016 in der Zeit von 15:50 bis 16:30 Uhr, kam es nach einem Verkehrsunfall auf der BAB 1 im Bereich der Gemeinde Stuhr, Landkreis Diepholz, zu einer Verfolgungsfahrt, die erst im Bereich Osnabrück beendet werden konnte.

Der 30-jährige dänische Fahrer eines Mietwagens befuhr in aggressiver Weise die regennasse Autobahn 1 in Richtung Münster. Nach Angaben von Zeugen überholte er zunächst in gefährdender Weise unter Benutzung des Pannenstreifens mehrere Fahrzeuge.

Zusammenstoß mit zwei PKW

Anschließend kam es nach einem Fahrstreifenwechsel zum seitlichen Zusammenstoß mit dem Pkw einer 26-jährigen Frau aus Oldenburg.Der 30-jährige Verursacher setzte seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fort.

Im weiteren Verlauf kam es im Bereich Wildeshausen zu einem zweiten seitlichen Zusammenstoß mit dem Pkw eines 42-jährigen Mannes aus Hamburg. Auch nach diesem zweiten Unfall hielt der Verursacher nicht an.

Stau stoppte den Raser

Aufgrund der sehr nassen Fahrbahn und der damit einhergehenden schlechten Sicht gestaltete sich die Verfolgung für die Polizei schwierig. Mehreren Einsatzfahrzeugen der Autobahnpolizei Ahlhorn gelang es nicht, das Fahrzeug zu stoppen. Erst als der Flüchtige im Bereich Osnabrück in einen Verkehrsstau geriet, konnte er durch eine Funkstreife der Autobahnpolizei Osnabrück gestellt und festgenommen werden.

Während der Kontrolle wurde bei dem 30-jährigen eine Atemalkohol- konzentration von 0,66 Promille gemessen. Eine Anfrage bei den dänischen Behörden ergab, dass er dort als Gewalttäter und Drogenkonsument in Erscheinung getreten ist. So hatte auch der vorgezeigte Führerschein keine Gültigkeit mehr.

Strafverfahren und Sicherheitsleistung

Auf richterliche Anordnung wurde bei dem Unfallflüchtigen eine Blutentnahme durchgeführt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Verkehrsunfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Beschuldigte hatte für das Strafverfahren eine Sicherheit in Höhe von 2000 Euro zu leisten.

Es kann nur als großes Glück bezeichnet werden, dass es zu keinen Personenschäden gekommen und lediglich Sachschaden in Höhe von ca. 2500 Euro entstanden ist. Zeugen des Geschehens werden gebeten, sich mit der Autobahnpolizei Ahlhorn unter der Nr. 04435-93160 in Verbindung zu setzen.

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