Die Fotomontage zeigt, wie das Rathaus mit Regenbogenflagge aussehen würde. Montage: Schlie Die Fotomontage zeigt, wie das Rathaus mit Regenbogenflagge aussehen würde. Montage: Schlie
Schwule und Lesben

Soll die Regenbogenflagge am Bremer Rathaus wehen?

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An der Bremischen Bürgerschaft wird am 28. Juni die Regenbogenflagge aufgezogen – das hat das Parlament beschlossen. Doch für das Rathaus kommt das nicht in Frage: Nur drei Flaggen erlauben die strengen Regeln dort.

Soll das Regenbogenflagge, das Symbol der Schwulen- und Lesbenbewegung, in Bremen an der Bürgerschaft wehen? Oder soll sie sogar, wie es Hamburg oder Berlin gemacht wird, am Rathaus aufgezogen werden? Zumindest an der Bürgerschaft wird anlässlich des Christopher Street Day (CSD) am 28. Juni das Banner mit seinen  sechs Farben wehen. Das hat die Stadtbürgerschaft mehrheitlich beschlossen.

Sowohl die Linke wie auch SPD und Grüne hatten die Beflaggung beantragt (Link zum Antrag der Koalition). Die CDU hat mehrheitlich dagegen gestimmt, die FDP enthielt sich. Als ein internationales Symbol für Solidarität sollte es selbstverständlich sein, dass auch Bremen am CSD Flagge zeige, sagte Sophia Leonidakes (Linke).

Erster CSD 1979 auch in Bremen stattgefunden

„Lassen Sie uns daraus eine Tradition werden lassen“, meinte sie  und erinnerte daran, dass der erste CSD 1979 neben Berlin in Bremen stattgefunden habe. Auch Wilko Zicht (Grüne) fand es ein Versäumnis, dass die Regenbogenfahne vergangenes Jahr weder an Bürgerschaft noch am Rathaus wehte.

Es könne doch nicht so politisch entschieden werden, was „beflaggungswürdig“ sei, meinte dagegen die CDU, und eine Beflaggung könne nicht „verstetigt“ werden. Politik solle in der Bürgerschaft gemacht werden, nach Außen gelte Neutralität, so Thomas von Bruch (CDU). Jeder Form von sexueller Diskriminierung sei aber entschieden entgegenzutreten.

Die FDP dagegen wollte die Anträge in den Vorstand überweisen lassen, weil es generelle Regeln für die Beflaggung geben solle.

Keine Regenbogenflagge am Rathaus

Was die Bürgerschaft kann, gilt noch lange nicht für das Rathaus. Denn hier besteht eine Flaggenordnung, wie die Senatspressestelle erklärt. Diese lässt lediglich zu, dass drei Flaggen aufgezogen werden dürfen, nämlich die Deutschland-, die Europa- und natürlich die Bremer Flagge. Die Werder-Fahne, die der Bürgermeister vor dem entscheidenden Spiel aufzog, wehte an einem extra Mast.

Sofia Leonidakis meint dazu: „Es wäre wünschenswert, wenn auch der Senat auf die Idee kommt, seinen Amtssitz, also das Rathaus, mit der Regenbogenfahne auszustatten. Insbesondere, nachdem er erst letztes Jahr den Landesaktionsplan gegen Homo-, Trans- und Interphobie verabschiedet hat.“

Neutraler Zugang zur Verwaltung

In der Debatte sprach sich SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe dagegen aus: Bei „normalen öffentlichen Gebäuden“, wie Rathaus, Ortsämter oder Finanzämter, solle man nach dem deutschen Flaggenkalender vorgehen. „Verwaltung hat für alle Menschen einen neutralen Zugang zu wahren und keine politischen Botschaften zu senden.“

Die Bürgerschaft dagegen habe das Recht zu entscheiden, mit welcher Flagge sie zu welchem Zeitpunkt nach draußen gehe. Und das wird im Juni die Regenbogenflagge sein.

Umfrage: Soll die Regenbogenflagge am Rathaus wehen?

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