TV Gerät Die Kosten für die Umstellung auf DVB-T2 muss auch von Sozialhilfeempfängern selbst getragen werden.
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HartzIV-Empfänger müssen DVB-T2 Umrüstung zahlen

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Senat bestätigt: Mit der Umstellung auf DVB-T2 müssen Fernsehzuschauer zahlen. Auch HartzIV-Empfänger müssen die neuen Receiver selbst kaufen. RTL, Sat1, Pro7 und Co wollen für ihre Programme dann auch Geld sehen.

Ende Mai wird in Bremen das hochauflösende DVB-T2 eingeführt. Zuerst läuft eine 10-monatige Testphase. Bis Mai 2017 müssen alle Haushalte, die Fernsehen über Antenne empfangen, umgerüstet haben, sonst bleibt der Bildschirm schwarz.

Die Empfänger von Sozialleistungen müssen diese Kosten für die Receiver, die sich zur Zeit auf rund 70 Euro belaufen, selber tragen.  „Der Regelsatz für Sozialleistungsempfänger umfasst auch persönliche Bedarfe, also auch die Kosten fürs Fernsehen“, sagte Sozialsenatorin Stahmann in der Bremer Bürgerschaft.

Bremen sei, laut Sozialgesetzgebung, nicht verpflichtet die Kosten für die Umstellung zu übernehmen. Das trifft auch für die Erstausstattung einer Wohnung zu, wo laut Sozialrechtssprechung kein Anspruch auf einen Fernsehgerät bestehe.

Private werden gebührenpflichtig

Es kommen aber für die Fernsehzuschauer noch weitere Kosten hinzu. Die privaten Sender wie Sat1, RTL oder Pro7 werden dann vermutlich kostenpflichtig werden.

Auch diese Kosten für gebührenpflichtige Privatprogramme werden nicht erstattet. „ARD, ZDF und die Dritten bleiben frei empfangbar, damit ist die gesellschaftliche Teilhabe gesichert“, so die Sozialsenatorin.

Die anfallenden Gebühren müssen also von den Empfängern von Sozialleistungen aus dem Regelsatz bezahlt werden. Ein kleiner Lichtblick dürfte allerdings sein, dass die Kunden des Jobcenters und der Agentur für Arbeit ein Darlehen zur Umrüstung auf DVB-T2 beantragen können, so Stahmann.

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