Da klickten die Handschellen: Polizei nahm Halskettenräuber fest. Foto:pv Die Ermittlungen der Polizei haben dazu geführt, dass der Motorrad-Raser jetzt in Untersuchungshaft sitzt. Symbolfoto/pixabay
Nach Unfall

Motorrad-Raser wegen Totschlag in Untersuchungshaft

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Das Amtsgericht Bremen hat den Motorrad-Raser, der vor zwei Wochen einen Fußgänger umgefahren hat, in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Seit Freitag sitzt er hinter Gittern.

Nachdem ein 23 jähriger Motorradfahrer am 17. Juni einen Unfall verursacht hatte, bei dem ein Fußgänger tödlich verletzt wurde, hat das Amtsgericht Bremen auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags gegen den tatverdächtigen Motorradfahrer erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich seit Freitag in Untersuchungshaft.  Das teilt die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der tatverdächtige Motorradfahrer in den Abendstunden des 17.06.2016 mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 km/h durch Bremen gefahren ist. Dabei soll er billigend in Kauf genommen haben, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, weil er aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit, nur eingeschränkt reagieren kann.

Bereits der zweite Raser in U-Haft

Bei derartigen Verhaltensweisen hängt es nur vom Zufall ab, ob die im Falle eines Unfalles mit an Sicherheit zu erwartenden Verletzungen tödlich sind oder nicht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige auch bei dem Unfall am 17.06.2016 einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf genommen hat, weshalb sein Verhalten strafrechtlich als Totschlag bewertet worden ist.

Nachdem bereits der Unfallverursacher vom 10.06.2016, der einen 13- jährigen Jungen lebensgefährlich verletzt hatte,  wegen des Verdachts des Totschlags durch Unterlassen in Untersuchungshaft genommen werden musste, war es laut Staatsabwaltschaft im Fall des Motorradfahrers erneut erforderlich, gegen den Unfallverursacher wegen dessen rücksichtslosen und hochgradig verkehrswidrigen Verhaltens, Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes zu erwirken.

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