Ultra Valentin S. vor Gericht, Foto: Bohlmann Der linke Ultra Valentin S. ist wieder auf freiem Fuß - bis das Urteil gegen ihn gefällt ist. Foto: Bohlmann
Bis zum Urteil

Ultra Valentin S. ist wieder auf freiem Fuß

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Das Landgericht hat den inhaftierten Ultra Valentin S. gegen den seit Januar ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung läuft, aus der Untersuchungshaft entlassen. Mit einem Urteil wird erst Ende Juni gerechnet.

Valentin S. wird gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen gegenüber Personen, die er dem rechten Milieu zuordnet, vorgeworfen. Drei der Taten hat er bereits gestanden, der Prozess läuft seit Januar. Eigentlich war am Mittwoch ein Urteil erwartet worden, weil aber die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu viel Zeit in Anspruch genommen haben, hat der vorsitzende Richter Manfred Kelle die Urteilsverkündung auf den 28. Juni verschoben.

Weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung beide der Meinung sind, dass S. nach Jugendstrafrecht verurteilt werden soll, hat das Landgericht jetzt seine Entlassung aus der Untersuchungshaft veranlasst.

Strafe könnte zur Bewährung ausgesetzt werden

Zwar sieht die Kammer des Landgerichts nach wie vor einen dringenden Tatverdacht hinsichtlich die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigender Straftaten gegen den Angeklagten. Sie begründet die Aufhebung des Haftbefehls aber damit, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nach dem derzeitigen Stand der Hauptverhandlung nicht mehr verhältnismäßig sei.

Bei der Frage der Verhältnismäßigkeit war den Zeitabläufen sowie der zu erwartenden Sanktion Rechnung zu tragen. Die Kammer hält es vorläufig nach dem Berichts der Jugendgerichtshilfe und nach vorläufiger Beratung für nicht ausgeschlossen, dass gegen Valentin S. eine Jugendstrafe verhängt werden könnte, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Unter zusätzlicher Berücksichtigung des Umstandes, dass die Hauptverhandlung erst in 27 Tagen fortgesetzt werden kann, wäre die weitere Vollstreckung der Untersuchungshaft angesichts der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe unverhältnismäßig.

Verfahren hat für viel Aufsehen gesorgt

Die Terminierung geht auf frühzeitige Terminabsprachen zwischen allen Verfahrensbeteiligten aus dem Januar 2016 zurück. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Richter und die Schöffen insgesamt im Zeitraum vom 04.06.2016 – 26.06.2016 urlaubsbedingt abwesend sind.

Das Verfahren gegen den linken Ultra  S. wegen gefährlicher Körperverletzung hatte für viel Aufsehen in Politik und Medien gesorgt. Anhänger des Ultras und die Jusos warfen der Bremer Justiz vor, auf dem rechten Auge blind zu sein, auch der Anwalt von S. argumentierte so zu Anfang des Prozessbeginns. S. saß seit zehn Monaten in Untersuchunghaft.

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