Valentin S. am letzten Verhandlungstag vor der Verkündung des Urteils. Foto: Bohlmann Valentin S. am letzten Verhandlungstag vor der Verkündung des Urteils. Foto: Bohlmann
Prozess gegen Ultra

Zwei Jahre Bewährungsstrafe für Ultra Valentin S.

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Der Prozess gegen den linken Ultra Valentin S. endete am Dienstag vor dem Landgericht Bremen mit dem Urteil: S. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Fünf Monate haben die Verhandlungen gegen den linken Ultra Valentin S. gedauert. Zuvor hatte S. schon zehn Monate in Untersuchungshaft gesessen. In sechs Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen S. wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der bekannteste davon war eine Auseinandersetzung vor der Kneipe  „Verdener Eck“ bei der S. gemeinsam mit anderen Ultras einen rechten Hooligan verprügelt und mit einem Blumenkübel am Kopf verletzt haben soll.

Die Jugendkammer des Landgerichts Bremen hat S. am Dienstag in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. In den anderen ihm vorgeworfenen Fällen haben die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise und Zeugen aus Sicht der Gerichts nicht für eine eindeutige Schuldzuweisung gereicht, das Gericht hat ihn deswegen in diesem Fällen frei gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft für S. gefordert.

Valentin S. habe kaum Reue gezeigt

S. ist nach Jugendstrafrecht verurteilt worden: Zu Zeit der Taten war er zwischen 19 und 20 Jahre alt. Und das Gericht hat ihm nicht die erforderliche Reife für eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht attestiert. Die zweijährige Freiheitsstrafe ist zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt worden, S. muss eine Anti-Gewalt-Therapie machen und an einem so genannten Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen. Hier soll er sich mit einem seiner Opfer, einem Hamburger Journalisten den er am Rande einer Nazi-Demo in Rostock mit einem Stein verletzt hatte, treffen.

„Sie haben hier vor Gericht keine eindeutige Reue gezeigt oder sich klar von Gewalt abgewendet“, begründete der Vorsitzende Richter Manfred Kelle die Bewährungsauflagen. S. habe jedoch zum Ende des Prozesses ein gewisses Maß an Einsichtigkeit gezeigt und – wenn auch dürftig – einige Taten gestanden.

„Sie prügeln sich einfach gerne“

„Deswegen haben wir Ihre Strafe, anders als zunächst geplant, zur Bewährung ausgesetzt“, so Kelle. Der erzieherische Grundgedanke sei ausschlaggebend gewesen, denn aus Sicht der Jugendgerichtshilfe würde eine  erneute Inhaftierung der positiven Entwicklung von S. entgegen wirken.

Die politische Motivation, die S. in mehreren Fällen als Grund für seine Gewalttätigkeit angegeben hatte, ist aus Sicht der Gerichts nicht mehr als eine Pseudorechtfertigung für Gewalt. „Sie sind hier als ein Mensch aufgetreten, der sich gerne prügelt“, so Kelle.

Außerdem appellierte er an S., sich aus seinem Umfeld zu lösen, weil es dort „ein erhebliches Aggressionspotential gibt“ oder zumindest andere Wege für seine Aggressionen zu finden. „Wir werden Sie scharf im Blick behalten, sollten Sie eine Straftat begehen, werden Sie die Konsequenzen sofort zu spüren bekommen“, erklärte der Richter. Das sollte nicht im Sinne des Verurteilten gehen.

Richter beklagt „Unverschämtheiten“ der Verteidigung

Das Verfahren gegen den Valentin S. hatte für viel Aufsehen gesorgt, die konfrontative Strategie der Verteidigung hatte der Justiz unter anderem vorgeworfen, auf dem rechten Auge blind zu sein und Menschen aus der linken Szene härter zu verfolgen, als Rechte. Nach der Verkündung des Urteils ging Richter Kelle auf diese Vorwürfe ein. „Dass Sie hier sogar Vergleiche zur NS-Justiz gebracht haben, ist eine Unverschämtheit, die ich zurecht rücken muss“, sagte Kelle.

Er verwies darauf, dass man schon im Februar ein Urteil hätte fällen können, wenn Angeklagter und Verteidigung mit der Justiz kooperiert hätten. „Stattdessen haben Sie hier die Krallen ausgefahren und den Prozess genutzt, politische Botschaften auszusenden“, kritisierte der Richter.

S. sei vor allem als gewalttätiger Mensch und Schläger aufgetreten und in diesem Fall sei es bei einer Straftat nicht unüblich, dass man in Untersuchungshaft genommen werde. „Hier hat es zwei unterschiedliche Auffassungen der Gerichte gegeben, dass Oberlandesgericht wollte den Haftbefehl nicht außer Vollzug setzen, das hat nichts mit Willkür zu tun“, so Kelle weiter.

Verteidigung sieht politischen Hintergrund

Auch die Vorwürfe der Verteidigung in Richtung der Polizei, sie würde einseitig agieren, wies Kelle zurück. „Für unsere Entscheidung im Prozess sind diese Dinge nicht ausschlaggebend gewesen, die Polizei saß hier nicht auf der Anklagebank.“ Entscheidend für das Strafmaß gegen S. seien aus Sicht des Gerichts lediglich seine Taten und die Fakten, die bewiesen werden konnten.

Der Verteidiger von S., Horst Wesemann, sagte nach der Verhandlung, er sei mit dem Urteil zufrieden. Ob sein Mandant in Revision gehen will, müsse er jetzt mit ihm besprechen, sehe aber keinen Anlass. Wesemann stellte klar, dass die Verteidigung das Verfahren nicht politisiert hätte.

„Das Gericht hat selbst gesagt, dass es einen politischen Hintergrund gibt“, so Wesemann. Das Verfahren in die Länge gezogen hätte auch nicht er, sondern die Gerichte mit der Entscheidung, S. in U-Haft zu lassen. Sicher sei nur, dass S. der Staatsanwaltschaft nicht als Zeuge für die weiteren Prozesse rund um den Vorfall am Verdener Eck zur Verfügung stehen werde.

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