Mehrere Kleingärten in Woltmershausen müssen weichen, wenn der Deich erneuert wird. Foto: Schlie Mehrere Kleingärten in Woltmershausen müssen weichen, wenn der Deich erneuert wird. Betroffene sorgen sich um ihre Entschädigung. Foto: Schlie
Deicherhöhung

Kleingarten-Enteignung: Sorge um Entschädigung

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17 Parzellen des Kleingartenvereins „Zur Hansekogge“ werden der Deicherneuerung zum Opfer fallen. Die Galgenfrist läuft. Jetzt aber sorgen sich die älteren Kleingärtner des Vereins um ihre Entschädigung.

Seit 2012 wissen die Mitglieder des Vereins „Zur Hansekogge“, dass ein Teil des Parzellengebiets der Deicherhöhung weichen muss. „Ursprünglich hieß es, 2017 sei Baubeginn“, sagt Vorstandsmitglied Bärbel Degener. Inzwischen sei aber von einem Start der Arbeiten nicht vor 2019 die Rede.

Über diese „Galgenfrist“ freuen sich die Parzellisten aber nicht etwa, sondern ärgern sich darüber – besonders die älteren unter ihnen, die selbst von der Enteignung betroffen sein werden.

Ältere Pächter können nicht mehr bewirtschaften

Fünf Pächter seien um die 80 Jahre alt. „Sie können ihre Gärten jetzt nicht mehr bewirtschaften, aber verkaufen können sie ihre Parzellen auch nicht mehr“, sagt Degener. Das Problem: Eine Entschädigung für die zwangsweise aufgegebenen Gärten gibt es erst, wenn ein Planfeststellungsbeschluss zur geplanten Baumaßnahme rechtskräftig ist.

Und darauf könnten die älteren Kleingärtner nicht mehr warten, mahnt Degener. „Sie werden doppelt bestraft, wenn sie erst in zwei Jahren entschädigt werden“, sagt sie. Weil den älteren Menschen fortan die Kraft fehle, die Gärten zu bewirtschaften, würden diese in den nächsten Monaten verwildern und bei einer Wertschätzung hinter dem aktuellen Wert zurückbleiben.

Bauressort bemüht sich um Entschädigung

„Ich verstehe nicht, warum das Geld nicht vorgestreckt werden kann“, sagt die Kleingärtnerin. „Aber zumindest der Wert muss doch jetzt geschätzt werden.“

Auch im Bauressort ist man sich der Problematik vor Ort durchaus bewusst. „Genau deshalb bemühen wir uns auch um eine Lösung“, betont Sprecher Jens Tittmann. Dass Bremen die Entschädigungssumme vorschießt, schließt er aber aus. „Bremen ist gegenüber dem Bund nicht entschädigungsfähig“, erklärt er.

Beirat will Kleingärtner unterstützen

In seiner Behörde bemühe man sich sehr um eine Klärung, sei dabei aber natürlich in erster Linie an die Rechtslage gebunden.

Der Beirat Woltmershausen hat dem Wunsch der Kleingärtner nach einer frühzeitigen Entschädigung jetzt mit einem Beschluss Nachdruck verliehen. Die Stadtteilpolitiker fordern den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr auf, die Voraussetzungen für eine Entschädigung schon vor Rechtskraft des Planfeststellungsbeschluss zu schaffen. Die Fortführung der Pachtverträge sei den Betroffenen nicht zuzumuten.

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