Das ehemalige Kaufhaus "Harms am Wall" ist nach dem gelegten Brand völlig ruiniert. Foto: Schlie Der Komplize von Hans Eulenrbuch, der das Geschäfthaus in Brand gesetzt haben soll, muss im Gefängnis bleiben. Foto: Schlie
Gerichtsentscheidung

Mutmaßlicher Brandstifter muss im Gefängnis bleiben

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Der Mann dem gemeinsam mit Hans Eulenbruch vorgeworfen wird, das Kaufhaus "Harms Am Wall" in Brand gesteckt zu haben, wollte aus dem Gefängnis entlassen werden. Doch das Oberlandesgericht traut ihm nicht.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Mann gemeinsam mit dem ehemaligen Geschäftsführer Hans Eulenbruch  für die schwere Brandstiftung am Kaufhaus „Harms am Wall“ verantwortlich sein. Seit Dezember sitzt er deswegen in Untersuchungshaft. Der ehemalige Geschäftsführer war wegen familiärer Gründe am 19. Mai aus der Haft entlassen worden.

Als Haftgründe hatte das Amtsgericht unter anderem die Schwere der Tat (Gefährdung von Menschen in den angrenzenden Gebäuden durch den Brand) und Fluchtgefahr angenommen.
Die gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft eingelegte Beschwerde des Angeschuldigten wurde vom Oberlandesgericht Bremen durch Beschluss vom 15.06.2016 zurückgewiesen. Das heißt: Er muss im Gefängnis bleiben.

Verteidiger des Komplizen waren im Urlaub

Das Gericht hält den dringenden Tatverdacht nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ebenso gegeben, wie das Fortbestehen der vom Amtsgericht angenommenen Haftgründe. Dass der von der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Bremen vorgesehene Beginn der Hauptverhandlung am 01.08.2016 außerhalb der 6-Monats-Frist  liege, sei nicht zu beanstanden, da es dafür wichtige Gründe im Sinne des Gesetzes gebe.

Die Ermittlungen seien im vorliegenden Fall besonders schwierig und umfangreich gewesen. Vermeidbare Verfahrensverzögerungen habe es seitens des Landgerichts nicht gegeben, zumal die Terminierung auch im Wesentlichen darauf beruhe, dass die Verteidiger der Angeschuldigten im Juni und Juli urlaubsbedingt weitgehend für eine Verhandlung nicht zur Verfügung gestanden haben.

Brand hat mehrere Millionen Schaden angerichtet

Dem Angeschuldigten des hiesigen Verfahrens wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem Geschäftsführer des in dem Gebäude ansässigen Unternehmens am 06.05.2015 einen Raub zum Nachteil des Geschäftsführers des Unternehmens vorgetäuscht und das Gebäude in Brand gesetzt zu haben.

So soll er  dem Geschäftsführer die Möglichkeit gegeben haben, für sein Unternehmen aufgrund des vorgeblichen Versicherungsfalls Schadensersatzansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

Durch den Brand wurden das Gebäude, das Inventar und der Warenbestand der Gesellschaft in weiten Teilen komplett zerstört. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Millionen Euro.

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