Bremerhaven OTB, Symbolbild: Wikimedia Der OTB in Bremerhaven soll jetzt vor dem Bundesgericht verhandelt werden. Symbolbild/Wikimedia
OTB Klageverfahren

Streit um Schwerlasthafen soll vor Bundesgericht

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Der Streit um das geplante Offshore-Terminal in Bremerhaven soll jetzt direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden. Dort soll entschieden werden, wer für den Bau zuständig ist - Bremen oder der Bund.

Das Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) beschäftigt jetzt nicht mehr nur noch die Gerichte in Bremen. Die Hansestadt hat nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bremen, dass der Bund für den Bau des OTB zuständig wäre, entschieden, direkt vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

„Wir haben eine so genannte Sprungrevision eingereicht, die uns ermöglicht gemeinsam mit dem BUND die Frage der Zuständigkeit vor dem obersten Gericht in Leipzig verhandeln zu lassen“, sagt Jens Tittmann, Sprecher des Bauressorts.

Baustart für OTB immer noch unklar

Das Land Bremen sei nach wie vor der Meinung, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Einschätzung falsch liege, auch das Wasser- und Schiffahrtsamt des Bundes, das laut Gericht den OTB hätte bauen müssen, sehe das so. „Deswegen wollen wir ein für alle Mal Rechtssicherheit vom Bundesverwaltungsgericht haben, das hätte auch für andere Wasserstraßen eine Signalwirkung“, so Tittmann weiter.

Sollte Bremen sich irren und auch das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, dass der Bund für Planung und Bau des OTB zuständig ist, müsste noch einmal ein ganz neues Planfeststellungsverfahren gemacht werden. Wie lange das dauern könnte, kann Tittmann nicht absehen.

Ebenso wenig weiß die Behörde nicht, wann genau der Prozess vor dem Bundesgericht los geht, geschweige denn, wann er beendet sein wird. „Wir rechnen schon damit, dass das bis nächstes Jahr dauern wird“, so Tittmann. Damit ist auch klar, dass sich der Baustart für das OTB um mindestens ein Jahr verzögern wird.

CDU: Windkraftbranche vor den Kopf gestoßen

Die CDU kritisiert den Zusammenschluss von Bremen und dem BUND scharf: „Der Senat vergibt die Möglichkeit auf eine Aufhebung des vorläufigen Baustopps und somit einen sofortigen Bau des Offshore Terminals in Bremerhaven“, so die Reaktion von Jörg Kastendiek, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Mit dieser Prozessvereinbarung  wolle  Bremen seine anhängige Beschwerde in dem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zurücknehmen und auch nicht mehr Infrage stellen, ob der BUND überhaupt klagebefugt ist. „Damit rückt nicht nur die Fertigstellung des OTB immer in weitere Ferne, sondern die gesamte Windkraftbranche in Bremerhaven wird vor den Kopf gestoßen“, ermahnt der CDU-Politiker.

„Der Senat scheint kein Interesse mehr an der Realisierung des Projektes zu haben und schiebt das Verfahren auf die lange Bank, bis es nicht mehr umsetzbar ist. Das ist quasi der Einstieg vom Ausstieg. Die Strategie des BUND das Projekt mit allen Mitteln zu verhindern scheint aufzugehen. Sie sind die Einzigen, die von dieser Prozessvereinbarung profitieren“, so Kastendiek.

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