In der Nähe des Volkshauses war es zu einem Familienstreit gekommen, die Polizei hatte das Areal abgesperrt. Foto: WR In der Nähe des Volkshauses war es zu einem Familienstreit gekommen, die Polizei hatte das Areal abgesperrt. Foto: WR
Walle

Schütze wollte wohl Vater von Stieftochter töten

Von
Jetzt kommen immer mehr Hintergründe zu der Schießerei in Walle ans Licht: Laut Staatsanwaltschaft war die Schießerei bei einem Familienstreit entstanden, der Vater der Stieftochter ist mit drei Kugeln verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft hat am Freitagnachmittag erste Erkenntnisse zum Hintergrund der Schießerei in Walle bekannt gegeben. Dort war am Donnerstag ein Familienstreit eskaliert. Ein 53 Jahre alter Bremer hatte in seinem Wohnhaus den leiblichen Vater seiner Stieftochter lebensgefährlich verletzt.

„Wir wissen, dass es zwischen dem Beschuldigten und dem leiblichen Vater einen Streit gegeben hat, der sich von der Wohnung ins Treppenhaus verlagert hat“, sagt Silke Noltensmeier, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dort sei es dann zu dem Schusswechsel gekommen. „Mit drei Schüssen ist der 42-Jährige lebensgefährlich verletzt worden“, so Noltensmeier.

Zur gleichen Zeit sei auch eine Nachbarin im Treppenhaus gewesen, die der Schütze im Oberschenkel getroffen haben soll. „Ob das Zufall war oder beabsichtigt, wird sich im Laufe der Ermittlungen heraus stellen“, sagt Noltensmeier. Der Zustand der 21-Jährigen sei stabil, noch ist sie im Krankenhaus.

Staatsanwaltschaft geht von versuchter Tötung aus

Nach der Tat ist der Beschuldigte geflohen und hat einen Freund um Hilfe gebeten. „Wir gehen davon aus, dass dieser den Mann überredet hat, sich der Polizei zu stellen“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der 53-Jährige habe die Beamten nämlich selbst angerufen und ihnen seinen Aufenthaltsort mitgeteilt. In Oslebshausen konnten ihn Polizeibeamte dann in Gewahrsam nehmen.

Die Staatsanwaltschaft habe mittlerweile Haftbefehl gegen den 53-Jährigen beantragt, das Amtsgericht prüft derzeit, ob der Mann in Untersuchungshaft muss. „Wir werfen ihm versuchte Tötung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor“, sagt Noltensmeier.

Sollte das 42-Jährige Opfer seinen Verletzungen erliegen, handele es sich um Totschlag. „Bei versuchter Tötung ist mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen“, vermutet die Staatsanwältin.

 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner