Ob per SMS, E-Mail, telefonisch oder postalisch: Bei merkwürdigen Gewinnspiel-Mitteilungen ist erst einmal Vorsicht geboten.Foto: Bruns Ob per SMS, E-Mail, telefonisch oder postalisch: Bei merkwürdigen Gewinnspiel-Mitteilungen ist erst einmal Vorsicht geboten. Foto: Bruns
Gewinnspiele

Das sind die neuen miesen Maschen der Abzocker

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"Sie hatten Glück bei der Ziehung! REWE 500 Euro“ - so lautet die vermeintlich freudige Botschaft, die des Öfteren per SMS auf Handys verschickt wird. Mit etwas Aufklärung sind die Maschen aber schnell zu durchschauen.

Von Henrik Bruns

Über einen Link gelangt der oder die Angeschriebene von Gewinnspiel-SMS dann auf Websites, die das eigentliche Begehren der Absender offenbaren. Meist sollen dem „Gewinner“ möglichst viele Daten entlockt werden, mitunter ist die Glücksbotschaft auch mit einem Zeitungsabo verbunden, oder es werden erst „Gebühren“ fällig, um in den Genuss eines angeblichen Preises kommen zu können.

Das Unternehmen Rewe selbst, das tatsächlich regelmäßig Gewinnspiele auf seiner Homepage, Facebookseite oder zusammen mit Kooperationspartnern veranstaltet, warnt vor den gefälschten Kurznachrichten. Von Rewe würden Gewinner nie per SMS benachrichtigt, sondern zumeist schriftlich oder telefonisch kontaktiert, so ein Sprecher.

Achtung vor teuren 0900-er-Nummern

Ob via SMS, per E-Mail oder auch per Post: Dubiose Gewinnmitteilungen sind häufig ein Vorwand, um die Empfänger zum Beispiel auf Verkaufsveranstaltungen zu locken, sie zum Anrufen teurer 0900er-Nummer zu bringen oder ihnen möglichst viele personenbezogene Daten – idealerweise mit Kontozugang – zu entlocken.

Zum Glück macht es das Gesetz Betrügern mittlerweile schwerer: Versicherungen, Telefonverträge oder Dienstleistungen wie der Eintrag in Verbraucherschutz-Sperrlisten (Achtung – ebenfalls eine gern verwendete Masche) können zwar vertragsrechtlich gesehen nach wie vor am Telefon abgeschlossen werden. Aber für Verträge über Gewinnspieldienste gilt das nicht: Sie sind glücklicherweise nur dann wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden.

Abzocke über vermeintliche Inkasso-Unternehmen

Um angebliche Beiträge für Gewinnspiele einzutreiben, treiben zudem diverse vermeintliche Inkasso-Unternehmen ihr Spiel. Verbraucherschützer raten regelmäßig, nicht zu zahlen: Inkassounternehmen dürfen nur dann tätig werden, wenn sie bei einer Aufsichtsbehörde, zumeist das jeweilige Landes- und Oberlandesgericht, registriert sind.

Das ist bei dubiosen Eintreibern in aller Regel gar nicht der Fall. Informationen zum Thema Inkasso gibt es bei der Verbraucherzentrale auch hier.

Aktuelle Warnung vor Gewinnspiel-Abzocke

Vor einer eher leicht durchschaubaren Gewinnspiel-Abzocke warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen aktuell: Bürger, die tatsächlich zuvor an einem Gewinnspiel teilgenommen hatten, wurde telefonisch mitgeteilt, sie hätten stattliche Euro-Beträge in fünfstelliger Höhe gewonnen.

Um in den Genuss des Gewinns zu kommen, sollten sie allerdings Amazon-Gutscheine in Höhe von 500 bis 900 Euro erwerben und deren Codes bei der Geldübergabe nennen beziehungsweise Geld auf ein Konto überweisen.

Die „Verbraucherzentrale“-Masche

Apropos Verbraucherzentralen: Auch im Namen dieser Institutionen treiben Abzocker ihr Unwesen. Eine der Maschen: Betrüger stellen sie sich am Telefon mit „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder gleich „Bundesamt für Verbraucherschutz“ vor. Dann bieten sie zum Beispiel an, personenbezogene Daten aus Listen von Gewinnspielfirmen zu löschen – ein „Service“, für den rund 150 Euro anfallen.

Sogar die Rufnummer der echten Verbraucherzentrale wird dabei noch genannt. „Wir rufen nicht unaufgefordert bei Bürgern an und offerieren ihnen Dienstleistungen“, schließt eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen denn auch auf Nachfrage den letzten Zweifel aus.

Immer sorgfältig das Kleingedruckte lesen

Wer bewusst an Gewinnspielen oder Lotterien teilnehmen möchte, sollte vorher das „Kleingedruckte“ lesen. Bis auf die Post- oder E-Mail-Adresse sollten zusätzliche personenbezogene Angaben und vor allem die Kontonummer nicht herausgerückt werden. Einer Weitergabe der Daten an Dritte sollte nicht zugestimmt werden.

Einige Maschen von Betrügern und dubiose Firmen führt die Verbraucherzentrale in ihrer „Abzocker-Datenbank“ auf. Bürger sind aufgefordert, bei der Vervollständigung zu helfen.

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