Germania fliegt mehrmals in der Woche ab Bremen Richtung Süden. Foto: Schlie Damit das Urlaubsende keine böse Überraschung birgt, sollten Urlauber wissen, welche Regeln beim Zoll gelten. Foto: Schlie
Freimengen

Wie der Zoll nicht das Urlaubsende vermiest

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Wer aus dem Urlaub kommt, kann am Flughafen eine unangenehme Begegnung haben - wenn er am Zoll vorbei teure Mitbringsel mit nach Hause nehmen will. Die Reisefreimenge ist nämlich niedriger, als viele Urlaube denken.

Das merken auch die Zollbeamten am Bremer Flughafen. „Grundsätzlich kann man auch größere Mengen einführen, aber bei Überschreitung der Reisefreimenge müssen die Reisenden ihre Waren beim Zoll anmelden und die Steuern bezahlen“, sagt Jörg Winterfeld, Leiter des Hauptzollamts Bremen.

Aber längst nicht alle Urlauber halten sich daran – aus Unwissenheit oder weil sie hoffen, dass sie ihre Urlaubseinkäufe am Zoll vorbeischmuggeln können.

Goldschmuck im Wert von 12.500 Euro am Zoll vorbei

So hatten zum Beispiel zwei Frauen, die auf der Rückreise aus der Türkei waren, am Samstag das Nachsehen bei ihrer Ankunft in Bremen. Sie hatten Goldschmuck im Wert von fast 12.500 Euro dabei und versuchten, diesen am Zoll vorbei nach Deutschland einzuführen.

Den Schmuck trugen die beiden Frauen zwar in ihren Handtaschen und auch um die Handgelenke. Erwischt wurden sie trotzdem. „Natürlich schauen wir in solchen Fällen genauer nach. Goldschmuck ist in der Türkei günstiger zu bekommen. Das verleitet den einen oder anderen schon mal dazu, eine größere Menge in die EU einzuführen“, sagt Winterfeld.

Schmuggler müssen mit Steuerstrafverfahren rechnen

Im Falle der beiden Frauen heißt das: Sie haben versucht, 2.8000 Euro an Steuern zu hinterziehen. „Das ist schon mehr als üblich“, sagt Zollsprecher Volker von Maurich. Diese Einfuhrsteuern mussten die beiden Frauen anschließend entrichten. Außerdem kommt jetzt ein Steuerstrafverfahren auf sie zu. „Dabei könnte herauskommen, dass sie die gleiche Summe noch einmal zahlen müssen“, so von Maurich.

Grundsätzlich gilt: Wer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union einreist, muss neben besonderen Freimengen für Tabakwaren (200 Zigaretten), Alkohol (1 Liter), Medikamenten (abhängig davon, welche Mengen üblicherweise auf einer Reise gebraucht werden) und Kraftsoffne auch die sogenannte Reisefreimenge für Waren ohne kommerziellen Charakter beachten.

Erwachsene: 300 bis 430 Euro, Kinder: 175 Euro

Das heißt: Wer mit dem Flugzeug oder dem Schiff einreist, darf Waren im Wert von 430 Euro einführen, wer mit dem Auto unterwegs ist nur für 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreimenge von 175 Euro.

Wer wertvolle Gegenstände schon mit in den Urlaub nimmt und hinterher wieder in Deutschland einführen möchte, sollte möglichst einen entsprechenden Kaufbeleg nachweisen können. Hat er keine Quittung, kann er vor Reiseantritt einen sogenannten Rückwarennachweis beim Zoll ausstellen lassen.

„Wir halten dann zum Beispiel die Seriennummer von Geräten fest oder machen Fotos“, erklärt von Maurich. „Das kostet für Reisende nichts, nur ein wenig Zeit.“ Und bei der Einreise können Urlauber schnell nachweisen, dass sie den Gegenstand nicht im Ausland gekauft haben.

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