Straßenbahn Bremen WLAN, Foto: Bahlo Kommt erst einmal nicht nach Weyhe: Straßenbahnen in Bremen. Foto: Bahlo
Verkehr

Bremer Straßenbahn darf nicht nach Weyhe fahren

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Nach Klagen aus dem Umland stoppt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Bau der Straßenbahn nach Weyhe: Der Planfeststellungsbeschluss ist fehlerhaft. Damit liegt das Projekt erst einmal auf Eis.

Von Lotta Drügemöller und Florian Hanauer

Eine Verlängerung der Bremer Straßenbahn nach Niedersachsen wird es so wie geplant nicht geben. Denn am Freitagabend hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Verfahren gestoppt.

Die Richter bemängeln den Planfeststellungsbeschluss, den die Landesbehörde für Straßenbahn und Verkehr aufgestellt hat: Dieser hätte nach dem Personenbeförderungsgesetz erfolgen müssen, nicht nach dem Eisenbahnrecht, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung der Straßenbahn

Der 7. Senat kritisierte in seiner Entscheidung weiter, dass es eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte geben müssen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

Eigentlich sollte die Bremer Straßenbahnlinie 8 nach Weyhe verlängert werden. Dafür sollte unter anderem die Trasse der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn (BTE) erneuert werden.

Zuletzt schien viel für den Bau der Straßenbahn zu sprechen

In den vergangenen Monaten wurde von offizieller Seite häufig kommuniziert, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie nun tatsächlich käme.

Unter anderem hatte Stuhrs Bürgermeister Niels Thomsen bei einem Treffen mit Unternehmensvertretern im Februar erklärt, dass die Straßenbahn ab 2019 durch Stuhr rollt. Arbeiter hatten bereits mit vorbereitenden Arbeiten an der BTE-Trasse begonnen.

Der Vorwurf der falschen Rechtsgrundlage war bekannt

Dass das Eisenbahngesetz nicht die richtige Rechtsgrundlage für die Planung der Straßenbahn darstellte, hätte die Verwaltung allerdings wissen können. Für den Bremer Teil der Verlängerung wurde schließlich das Personenbeförderungsgesetz angewendet.

„Wir haben in unseren Einwendungen gegen die Planung immer darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Verlängerung genutzt werden“, erklärt Monika Kannowski von der straßenbahnkritischen Bürgerinitiative „Aktiv in Stuhr“.

Überraschung herrschte am Abend in der Gemeinde Stuhr. Man habe nicht dem Urteil gerechnet, erklärt der erste Gemeinderat Ulrich Richter. Das weitere Vorgehen sei noch nicht klar, man werde sich mit der Partnergemeinde Weye zusammensetzen.

Schon seit dem Jahr 2000 wird gestritten

„Wir warten jetzt auf die Prüfung der Juristen“, sagt BSAG-Sprecher Jens-Christian Meyer. Die in dem Urteil Beklagte sei die niedersächsische Planfeststellungsbehörde, und nicht Bremen. Um die Verlängerung war in der Vergangenheit lange gekämpft worden. Schon seit 1999 ist der Ausbau geplant – 2000 gründete sich „Aktiv“ dagegen.

Es waren zwei Mitglieder der Bürgerinitiative, sowie zwei weitere Anlieger, die nun die erfolgreiche Klage eingereicht haben. „Gehofft haben wir natürlich auf das Urteil, aber wirklich damit gerechnet eigentlich nicht mehr“, verrät Kannowski.

Ist ein neuer Planfeststellungsbeschluss nötig?

Wie es weitergeht, ist noch nicht ganz klar. Das Gericht hat keine Revision zugelassen – dagegen kann die Gemeinde innerhalb von vier Wochen eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ einreichen. Die Juristen werden das in den nächsten Tagen prüfen.

Möglich ist es, dass der bestehende Planfeststellungsbescheid lediglich korrigiert werden muss, was für den Bau der Bahn erheblich Zeit sparen könnte, wie zu erfahren ist. Es ist aber auch möglich, dass die Juristen zu dem Ergebnis kommen, dass das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt werden müsse. Dies würde ein bis zwei Jahre dauern, ist zu erfahren.

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