Für den Landesdenkmalschutz ist klar: Der Bungalow auf dem Woltmershauser Friedhof ist nichts Besonderes. Foto: Barth Für den Landesdenkmalschutz ist klar: Der Friedhofsgebäude ist nichts Besonderes. Foto: Barth
Woltmershausen

Friedhofsgebäude: Baudenkmal oder marode Ruine?

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Die Nachricht, dass das Friedhofsgärtnerhaus auf dem Friedhof Woltmershausen abgerissen werden soll, erregt einige Gemüter. Sollte das Gebäude lieber unter Denkmalschutz gestellt anstatt abgerissen werden?

Andreas Morgenroth aus Hamburg ist Landschaftsplaner mit einem besonderen Faible für Friedhöfe. Meist geht es ihm in öffentlichen Diskussionen darum, vor der seiner Ansicht nach umweltgefährdenden Totenasche in Friedwäldern zu warnen.

Als er aber im Weser Report von dem geplanten Abriss des Friedhofsgärtnerhäuschens in Woltmershausen gelesen hat, hat das den gebürtigen Pusdorfer entzürnt. „Der Abriss ist nicht ohne“, sagt Morgenroth. „Das wäre ein extremer Verlust.“

Friedhofsgebäude stammt aus 1940er-Jahren

Seinen Recherchen zufolge stammt das Friedhofsgebäude aus den späten 1940er-Jahren. „Es wurde in einer Zeit gebaut, in der eigentlich kaum gebaut wurde. Es gibt keine weitere Villa aus der Zeit in Bremen“, sagt Morgenroth.

Er verweist außerdem auf den Wikipedia-Artikel, in dem zu lesen ist, dass das ehemalige Friedhofsverwalterhaus in Bremen als erstes Bauzeugnis des US-amerikanischen Bungalowstils dient. Es handele sich um einen Winkelbungalow mit einem Walmdach.

Landesdenkmalamt sieht keine Schutzwürdigkeit

Der Hamburger mit Bremer Wurzeln ist überzeugt: „Bauphysikalisch sollte eine Instandsetzung mit den heutigen Baustoffen und Mitteln der Bausanierung kein Problem sein.“ Außerdem sollte seiner Meinung nach gerade in Woltmershausen baugeschichtlich Wertvolles unbedingt erhalten bleiben.

Auf die Denkmalschutzwürdigkeit angesprochen, winkt Prof. Georg Skalecki, Leiter des Bremer Amts für Denkmalpflege, ab. Die Schutzwürdigkeit sei von seiner Behörde bereits überprüft worden.

Skalecki: „Ohne besondere gestalterische Eigenschaften“

„Das Friedhofsgärtnerhaus ist ein bescheidener kleiner Wohnhausbau im konservativen Nachkriegsstil ohne besondere herausragende gestalterische Eigenschaften“, sagt er. Die Beschreibung als „erster Bremer Bungalowbau im US-amerikanischen Stil“ halte die Behörde für zweifelhaft.

Dem Bau fehle eigentlich jede amerikanische Färbung. „Es ist zwar zutreffend, dass eingeschossige Wohnbauten, als Bungalows und Winkelbungalows mit flachgeneigten Dächern oder Flachdächern, in der Nachkriegszeit, ausgehend von amerikanischen Vorbildern, in Deutschland in Mode kamen“, so Skalecki.

Das allein reiche allerdings nicht noch nicht für einen Denkmalwert. Immerhin: Wenn auch das Friedhofsgärtnerhaus in den Augen der Behörde nicht denkmalschutzwürdig, so hat es den Experten doch ein anderes Gebäude auf dem Friedhof angetan. Bei einer flächendeckenden Nachinventarisierung für Bremen-Süd sei die Friedhofskapelle als zukünftiges Denkmal ermittelt worden.

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