Das ehemalige Kaufhaus "Harms am Wall" ist nach dem gelegten Brand völlig ruiniert. Foto: Schlie Auch von außen war der Feuerschaden deutlich zu sehen. Jetzt gab der Brandermittler mit Fotos Einblicke hinter die Mauern der Ruine. Foto: WR
Harms-Prozess

Was die Brandermittler in der Harms-Ruine fanden

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Verkohlte Schaufensterpuppen, verbrannte Luxus-Kleidung und ein rätselhafter Tisch: Am dritten Prozesstag im Harms-Prozess gab es spannende Einblicke hinter die Mauern der bei einem Großbrand zerstörten Immobilie.

Wie verheerend das Feuer im vergangenen Mai am Wall gewütet hat, ist der zerstörten Immobilie von außen anzusehen. In der Verhandlung gegen Ex-Geschäftsführer Hans Eulenbruch und einen Mitangeklagten, die das Feuer nach Ansicht der Staatsanwaltschaft selbst gelegt haben sollen, gab es jetzt Einblicke hinter die Mauern des ausgebrannten Modehauses.

Mit rund 120 Fotos hat die Polizei den Zustand der Räume dokumentiert. Der diensthabende Brandursachenermittler hat am Montag beschrieben, was die Polizei in den Räumen gefunden hat.

Ermittler fand zwei Grillanzünder

An zwei Stellen haben speziell geschulte Hunde Grillanzünder aufgespürt: im Tiefgeschoss unterhalb eines Regals und auf einem Podest im Erdgeschoss.

Diese sind in der Nacht offensichtlich nicht vollständig verbrannt. In der Brandruine haben die Polizisten insgesamt fünf Brandausbruchs-Stellen gefunden, gehen aber von rund acht Ausbruchsstellen aus. Gerade in den oberen Etagen sei die Zerstörung so weit fortgeschritten, dass die typischen Spuren nicht mehr zu erkennen sind, sagte der Polizeibeamte.

Verrußte Schaufensterpuppen, verbrannte Ware

Das Feuer sei systematisch gelegt worden, sagte der Polizist. „Man muss ein Konzept haben, in welcher Reihenfolge man das macht. Man will ja auch noch wieder raus kommen.“

Auf den Bildern konnten das Gericht, die Angeklagten und die Zuschauer sehen, welche Zerstörung das Feuer angerichtet hat. Verrußte Schaufensterpuppen, verbrannte Verkaufsware und offen stehende Tresore hat die Polizei dokumentiert.

Feuerschutztüren waren zum Teil blockiert

Auch mehrere feuerhemmende und Brandschutztüren sind in dem verwinkelten Gebäude, das aus Verkaufs-, Büro- und Lagerräumen besteht, verbaut. Sie waren aber zum Teil blockiert, so dass sie beim Ausbruch des Brands nicht richtig schließen konnten.

Besonders rätselhaft: Im zweiten Obergeschoss verhinderte ein Tisch, dass die Tür schließen konnte. Völlig unklar ist, ob die Täter damit dafür sorgen wollten, dass das Feuer um sich greift oder ob der Tisch aus einem anderen Grund dort stand.

Mehr als 1.000 Grad während des Brands

Klar ist: Das Feuer hat sich rasant ausgebreitet. „Temperaturen mit mehr als 1.000 Grad waren da mit Sicherheit drin“, erklärte der Ermittler. Besonders in den Obergeschossen hatte das Feuer leichtes Spiel. Nachdem die Fenster aufgrund der hohen Temperaturen geplatzt waren, sorgte der Sauerstoff-Zufluss dafür, dass sich das Feuer ausbreiten konnte.

Sowohl die Brandermittler als auch das Gericht stellt die Architektur des verwinkelten Harms-Baus, der über zwei Gebäude reicht, vor Herausforderungen. „Immer, wenn wir eine Tür aufmachten, hatten wir wieder einen neuen Komplex vor uns“, erinnerte sich der Polizist.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Selbst mit den Grundrissen gestaltete es sich in der Verhandlung nicht ganz leicht, einen Überblick über die einzelnen Räume zu erhalten. So herrschte zwischen Ermittler und Eulenbruch zum Beispiel Uneinigkeit darüber, wo genau sich eine leerstehende Wohnung befindet, zu der es einen Zugang über die Schneiderei des Modehauses geben soll.

Am Montag hat Richterin Andrea Schneider außerdem verlesen, dass der Befangenheitsantrag gegen sie und ihre Kollegen, den der Verteidiger von Eulenbruchs Mitangeklagtem gestellt hatte, abgelehnt worden ist. Zum einen sei der Antrag unzulässig, weil er zu spät gestellt wurde, zum anderen auch unbegründet. Das Gericht habe die Entscheidung darüber, dass die Untersuchungshaft gegen Eulenbruch außer Vollzug gesetzt wurde, während sein angeblicher Komplize weiter hinter Gittern sitzt, nicht willkürlich getroffen, so wie es der Verteidiger behauptet hatte.

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