Online sind auch neue Verträge schnell abgeschlossen. Foto: pixabay Online sind auch neue Verträge schnell abgeschlossen. Foto: pixabay
Verbraucherzentrale

Wechsel wider Willen: Betrug mit neuem Stromvertrag

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Überraschung: Völlig unversehens können Bürger bei einem neuen Stromversorger landen. Betrüger schließen für die Verbraucher falsche Stromverträge im Internet ab - nicht einmal eine Unterschrift brauchen sie dafür.

Es ist alles so schön einfach: Wer seinen Gas oder Stromversorger wechseln möchte, kann im Internet ein Formular beim neuen Betreiber ausfüllen; Name, Adresse und Zählernummer genügen. Die Kündigung beim alten Versorger übernimmt der neue Anbieter.

Leider machen sich auch Betrüger diese simple Vorgehensweise zu nutze. An die wenigen notwendigen Daten kommen sie leicht heran und schließen im Namen des Kunden online Verträge ab, die dann gültig sind. Für jeden Vertrag bekommen sie Provision vom neuen Stromanbieter.

Verbraucherzentrale: Mehr Bremer betroffen

Für die so „geworbenen“ Kunden ist die Überraschung meist groß, wenn plötzlich ein Kündigungsschreiben ihres alten Stromversorgers im Briefkasten liegt. Seit einiger Zeit häufen sich laut Verbraucherzentrale Bremen die Beschwerden über Stromversorger-Wechsel wider Willen.

Die Bürger wurden meist vorher angerufen und unter einem Vorwand um ihre Zählernummer gebeten. „Die Anrufer geben sich zum Beispiel als der örtliche Stromversorger aus. Sie sagen dann beispielsweise, sie kämen von der SSWB. Man versteht nur SWB und traut sich nicht, dreimal nachzufragen“, erläutert Mechthild Himmelreich von der Verbraucherzentrale die Masche.

Manche Stromversorger fallen häufiger auf

Und die Stromkonzerne selbst? Natürlich könne jedes Unternehmen einmal an Vertriebspartner geraten, die mit unlauteren Mitteln arbeiten, heißt es bei den „Marktwächtern Energie“, einer Abteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Für einige Unternehmen seien aber mehr als nur Einzelfälle gemeldet worden. „Da fragt man sich schon, warum die Zusammenarbeit nicht schneller beendet wird“, so Christina Peitz aus der Pressestelle der „Marktwächter“. Wer diese Energieversorger sind, möchten die Marktwächter aus rechtlichen Gründen aber nicht verraten.

Klage ist kompliziert – aber ein Widerruf möglich

Eine Klage empfiehlt die Verbraucherzentrale nicht: „Das kostet viel Geld, und der Betrug ist schwer zu beweisen“, so Himmelreich. Auch die Polizei rät den Klageweg weniger den Verbrauchern, als eher den Energieversorgern, die ihre Kunden verloren haben.

Mit weniger Stress ist es verbunden, den falschen Vertrag einfach zu widerrufen – das ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Um gar nicht erst in die Situation zu geraten, empfiehlt die Verbraucherzentrale ebenso wie die Polizei, keine sensiblen Daten am Telefon preiszugeben – und dazu gehört eben auch schon die ­Zählernummer.

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Eine Antwort

  1. Von Stadtwerk Am See Betrogen sagt:

    Super, und was ist wenn man die Sache nach 14 Tagen zum erstes Mal erfahren hat? Wird der Betrüger so nett sein, dass er alles einfach wieder in Ordnung bringt?

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