Der Aussichtsturm soll als Landmarke erhalten bleiben. Was aus dem Restaurant „Lankenauer Höft“ wird, ist noch ungewiss.Foto: Schlie Der Aussichtsturm soll als Landmarke erhalten bleiben. Was aus dem Restaurant „Lankenauer Höft“ wird, ist noch ungewiss. Foto: Schlie
Lankenauer Höft

InBev wirft Bremenports „schlechten Stil“ vor

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Ende des Jahres läuft für Gastwirt Joachim Oekermann der Pachtvertrag für seine Traditionsgaststätte "Lankenauer Höft" aus und wird nicht verlängert. Über die Gründe dafür gibt es einige Ungereimtheiten.

Seit fast 40 Jahren betreibt Familie Oekermann die Gaststätte „Lankenauer Höft“ am Rande von Woltmershausen. Immer im Fünf-Jahres-Rhythmus wurde der Pachtvertrag dafür verlängert. Doch dieses Jahr soll damit Schluss sein. Die Stadt will das Gelände entwickeln, Eigentümerin Bremenports sucht seit Dienstag nach einem Investor, der ein Konzept für das 8.000 Quadratmeter große Grundstück vorlegt.

Schon jetzt gebe es viele Interessenten für das Areal, sagte Klaus Bartels, Leiter Hafenentwicklung bei Bremenports, im Rahmen einer Beiratssitzung am Montagabend in Woltmershausen. Zur Wahrung der Chancengleichheit sei eine Ausschreibung unabdingbar.

Bremenports sieht InBev in der Verantwortung

Unklar ist aber, warum es nach 40 Jahren erstmals nicht zu einer Pachtverlängerung zwischen Bremenports und InBev kam. Die Brauerei hat in der Vergangenheit das Lankenauer Höft ihrerseits an Familie Oekermann unterverpachtet, deren Betrieb samt Mitarbeitern jetzt auf dem Spiel steht.

Bremenports gibt InBev die Schuld. „Hätten sie nur einmal signalisiert, dass sie den Vertrag verlängern wollen, hätten wir das getan“, sagte Bremenports-Geschäftsführer Robert Huwe am Montag. Und auch Bartels kritisierte: „Beck’s  ist auf uns nicht zugekommen mit einem Konzept.“

InBev weist Behauptungen zurück

Ganz anders schildert es Corinna Oekermann: „Wir haben mit der Pachtabteilung von InBev zusammen gesessen. Dort gab es die Rückmeldung, es gebe kein Interesse von Bremenports.“

Und auch bei InBev reagiert man entrüstet auf die Vorwürfe von Bremenports. Der Hafenbetreiber habe den Mietvertrag bereits am 11. Mai des Jahres gekündigt. „Die geschilderten Aussagen in der Beiratssitzung scheinen mir da aus Grimms Märchen zu kommen“, sagt InBev-Unternehmenssprecher Oliver Bartelt.

Bis heute keinen Rückmeldung von InBev

In der Kündigung sei darauf hingewiesen worden, dass die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, das Objekt zu privatisieren. „Auf das Angebot, uns im Falle eines Interesses am Erwerb der Immobilie in den Kreis der Interessenten aufzunehmen, haben wir positiv reagiert – allerdings bis heute keine Rückmeldung.“ Dass Oekermann im Unklaren gelassen wird und nun InBev der schwarze Peter zugewiesen werden soll, sei „schlechter Stil“.

Auch bei den Woltmershauser Bürgern kommt das Vorgehen nicht gut an. Mehrere warfen den Verantwortlichen „Mauscheleien“ vor, was diese aber entschieden zurückwiesen. Bremenports schreibe das Lankenauer Höft schließlich freiwillig aus, um möglich transparent nach einem neuen Nutzer zu suchen. Auch Gerüchte, das Unternehmen Hal Över interessiere sich für das Areal, bestritt Geschäftsführer Howe. „Die haben sich nicht einmal beworben.“

Naherholung und Hafenwirtschaft

Nach den Ausführungen von Axel König vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr soll das Lankenauer Höft in Zukunft zwei Funktionen erfüllen: Naherholung einerseits, Hafenwirtschaft andererseits.

Die Stadt könne sich einen Sportboothafen vorstellen, der Aussichtsturm solle in jedem Fall als wichtige Landmarke bestehen bleiben. Er ist übrigens zurzeit an das Wasser- und Schifffahrtsamt sowie einen Astronomen vermietet. Weil diese Verträge noch langfristiger gelten, muss ein künftiger Investor diese Nutzer „übernehmen“.

30 Jahre Erbbaurecht

Außerdem sieht das Leitbild der Stadt vor, den Weserradweg zu verlängern und die Radwegeverbindung mittels Fähre nach Seehausen fortzusetzen. Dort, wo jetzt die Gaststätte steht, sollen künftig neben Gastronomie Veranstaltungen, touristische Angebote und übernachten erlaubt sein. „Das ist aber nicht im Sinne von Wohnen gemeint“, stellte König klar.

An einen neuen Nutzer soll das Grundstück für 30 Jahre per Erbbaurecht vergeben werden. Es soll weiterhin ein Gastronomiebetrieb gegebenenfalls mit erweitertem Freizeitangebot bestehen. Wer den Zuschlag erhält soll jeweils zu 50 Prozent von der Wertigkeit seines Konzepts und vom angebotenen Erbbauzins abhängen.

Mindestens 3,30 Euro netto pro Quadratmeter werden definitiv fällig. Außerdem muss für die vorhandenen Gebäude der derzeitige Zeitwert gezahlt werden. Die Ausschreibung läuft bis zum 11. Oktober. Vertragsbeginn soll der 1. Januar 2017 sein.

 

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