Die Freiluftparty-Kollektive sind mit dem Gesetz in Bremen nicht unzufrieden. Foto: Thorben T. Die Meinungen der Politiker gehen in der Bilanz zu den Freiluftpartys, die wie hier auch optisch Highlights sein können, auseinander. Foto: Thorben T.
Neues Gesetz

So bewerten Politiker die erste Freiluftpartysaison

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Seit Ende März ermöglicht das Freiluftpartygesetz in Bremen, Feiern unter freiem Himmel mit einem vergleichsweise geringen Aufwand und vor allen Dingen legal durchzuführen. Über den Erfolg gibt es geteilte Meinungen.

Das war sie wohl – die erste Saison mit Freiluftpartygesetz in Bremen. Partys, die früher als illegal galten und deshalb bei Beschwerden automatisch zu Konflikten mit der Polizei führten, können von sogenannten Partykollektiven inzwischen relativ leicht angemeldet werden.

Gefeiert wird dann mit Genehmigung. Solange sich die Feiernden an die Regeln halten – also zum Beispiel keine erhebliche Lärmbelästigung für Nachbarn verursachen und am nächsten Tag bis 10 Uhr aufräumen – können sie unbehelligt Party machen.

27 Veranstaltungen dieser Art haben seit Inkrafttreten Bremens stattgefunden. Acht Veranstaltungen wurden abgelehnt, in der Regel deshalb weil die vorherige Party am gleichen Ort noch keine drei Wochen her war. Zwei Partys wurden von den Veranstaltern selbst abgesagt.

Besonders beliebt in der Freiluftpartyszene: Unisee, Waller Feldmarksee und Grünanlage Jacobsberg.

Dort wurde 2016 gefeiert:

  • Unisee: 5x
  • Grünanlage Jacobsberg: 4x
  • Waller Feldmarksee: 4x
  • Hemelinger See: 3x
  • Landspitze Hohentorspark: 3x
  • Lankenauer Höft: 3x
  • Stromer Landstraße/Woltmershausen: 2x
  • Grünanlage Wehrpromenade: 2x
  • Neustadtswallanlagen: 1x

„Das heißt: 27 mal kein Dreck, 27 mal keine Anwohnerprobleme und 27 mal friedliches Feiern“, sagt Sükrü Senkal, Bürgerschaftsabgeordneter der SPD. Er sei froh, dass das frühere „Katz-und-Maus-Spiel“ zwischen Feiernden und Polizei mit dem Gesetz ein Ende habe.

Ende des Jahres wolle die Bürgerschaft die erste Partysaison auswerten. Das muss sie auch: Schließlich wird es darum gehen, ob das Gesetz im kommenden Jahr fortgeführt wird. Die aktuellen Regelungen gelten nämlich nur bis zum 31. Dezember 2016. Die Bremer Politik muss also entscheiden, ob sie das Gesetz verlängern will.

CDU sieht Optimierungsbedarf bei Gesetz

Für Senkal ist das keine Frage: „Ja, unbedingt“, sagt der Sozialdemokrat. Bisher sei schließlich alles positiv verlaufen. „Die Freiluftpartyleute haben bewiesen, dass sie keine Vandalen sind.“ Seit sie einen Verantwortlichen für die Veranstaltung benennen müssen, würden sie schließlich einen Teufel tun und die Fläche verschmutzt hinterlassen.

Die CDU sieht die zurückliegenden Monate eher kritisch. „Das Gesetz wurde nicht richtig angenommen“, meint Bürgerschaftsabgeordneter Marco Lübke mit Blick auf die Veranstaltungszahlen. Er glaubt, der Partyszene seien die Regeln zu streng.

Lübke selbst meint hingegen, es gebe noch zusätzlichen Regelungsbedarf. Das Gesetz verpflichte die Veranstalter zum Beispiel nicht dazu, sanitäre Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. „Also werden die Feiernden bei Oma Meyerdirks an die Scheune machen“, vermutet er.

Auch das Thema Sicherheit sei bei Freiluftpartys nicht ausreichend geklärt. „300 Leute sind keine kleine Feier“, sagt Lübke. Komme es zu einer Massenpanik oder Schlägerei, gäbe es ein Problem, weil kein Sicherheitspersonal anwesend ist, glaubt er.

Miriam Strunge, Abgeordnete der Linken, spricht sich wie auch Senkal eindeutig für eine Fortführung des Partygesetzes aus. „Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der Partykollektive.“

Aber sie sieht die aktuell geltenden Regelungen trotzdem kritisch. „Das Ziel, auf bürokratischem Weg eine unbürokratische Regelung zu finden, wurde nicht erreicht.“ Sie bemängelt, dass aus einer ursprünglich angedachten Anmeldung am Ende doch ein kompliziertes Genehmigungsverfahren geworden sei.

Linke will nicht zu viele Auflagen für Freiluftpartys

„Leute, die das zum ersten Mal machen wollen und nicht den Umgang mit dem Stadtamt kennen, schließt das aus“, sagt Strunge. Sie kritisiert außerdem die zusätzlichen Auflagen, die mit der Genehmigung in der Regel ausgesprochen werden, darunter die Pflicht, für sanitäre Anlagen zu sorgen.

Gerade weil Freiluftpartys in der Regel kurzfristig beantragt und genehmigt werden, sei es Kollektiven nicht möglich, dann auch noch Dixie-Klos zu ordern. „Mir ist von Leuten berichtet worden, dass sie deshalb auch schon in Konflikt mit der Polizei geraten sind.“ Um eine Auflösung der Veranstaltung zu verhindern, hätten die Verantwortlichen dann kurzfristig eine Camping-Toilette im Baumarkt besorgt.

„Das zeigt eine gewisse Absurdität, die die Partys unnötig kompliziert“, meint Strunge. „Ich habe die Sorge, dass die Partykollektive irgendwann keine Lust mehr auf den legalen Weg haben.“

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