Waldemar Seidler (CDU) hat das Losverfahren um den Sprecherposten des Beirats Woltmershausen gewonnen. Foto: CDU Waldemar Seidler klagt erneut gegen den Beirat Woltmershausen. Foto: pv
Woltmershausen

Waldemar Seidler klagt erneut um Sprecherposten

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Die Querelen im Woltmershauser Beirat gehen weiter: Waldemar Seidler (CDU) hat Klage gegen den Beirat vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Er meint, seine Abwahl als Beiratssprecher sei rechtswidrig gewesen.

Für Seidler ist klar: Dieses Mal kommt ein Vergleich nicht infrage. Ein solche Einigung mit dem Beirat hat ihm beim vergangenen Rechtsstreit letztlich nämlich nichts gebracht.

Zwar hatte der Beirat offiziell anerkannt, dass die Wahl von Edith Wangenheim (SPD) als Beiratssprecherin nicht rechtswirksam war und einem Losverfahren zugestimmt. Als dieses aber durchgeführt wurde und das Los tatsächlich auf Seidler fiel, beantragte die Mehrheit aus SPD und Grünen kurzerhand eine neue Wahl und ernannte wieder Wangenheim zur Sprecherin.

Vergleich hat Streit nicht beendet

Seidler und sein Anwalt Claus Jäger sind überzeugt, dass die Neuwahl nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Der Beirat habe sich damit nicht an den geschlossenen Vergleich gehalten. „Wenn sich beide Parteien dazu verpflichten, dann müssen sie sich auch daran halten“, sagt Jäger.

Und Teil der Vereinbarung sei schließlich auch gewesen, die Beiratsarbeit nicht weiter durch Rechtsstreite zu belasten. In seiner Klageschrift, die dem Weser Report vorliegt, führt Jäger an, dass sich aus dem Beirätegesetz nicht die These herleiten lasse, dass Beiratssprecher jederzeit ohne Grund neu gewählt werden dürfen.

Gesetz regelt Neuwahl nicht klar

Tatsächlich regelt das Gesetz ausdrücklich lediglich die Wahl, nicht aber die Ab- oder Neuwahl eines Beirätesprechers. Deshalb hatte sich der Beirat im Mai noch vor der erneuten Wahl in der Senatskanzlei über die Rechtslage informiert, die sich ihrerseits vom Justizressort beraten ließ.

„Eine Neuwahl des Sprechers ist jederzeit möglich – auch wenn es schon einen Sprecher gibt. Die Neuwahl setzt nicht voraus, dass der amtierende Sprecher zurückgetreten ist“, heißt es in der Stellungnahme aus dem Justizrssort. Würde ein neuer Sprecher gewählt, gelte der alte automatisch als abgewählt.

Wangenheim sieht Klage gelassen entgegen

Auf diese Auskunft verweist auch Beiratssprecherin Edith Wangenheim. Der Beirat habe sich vor der erneuten Wahl erkundigt, sie sehe der Klage deshalb gelassen entgegen. In einer Sondersitzung am 29. September will das Stadtteilparlament jetzt über seine anwaltliche Vertretung entscheiden.

Als Seidlers Anwalt räumt Jäger der Klage natürlich gute Chancen ein, sagt aber auch, die im Raum stehende Frage sei rechtlich nicht leicht zu beantworten, weil das Beirätegesetz eben in der jetzigen Fassung keine klare Regelung treffe. „Ich wünsche mir deshalb, dass das Verwaltungsgericht jetzt klar stellt, unter welchen Voraussetzungen ein gewählter Sprecher ersetzt werden kann.“

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