Parzelle Eins Die "Parzelle Eins" an der Waller Straße. Foto: mb
Hells Angels

Baurecht versus Rockertreff in Bremen

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Auch nach dem Beschluss des Waller Beirates will die Behörde offenbar mit dem Baurecht einen neuen Rockertreff der Hells Angels in Bremen verhindern.Am Standort der "Parzelle Eins" ist nämlich nur ein Imbiss genehmigt.

Der Antrag des Waller Beirates, dass die Behörde alle Aktivitäten des Rockerclubs Hells Angels in der „Parzelle Eins“ nicht wie vorgesehen „verhindern“, sondern nun „begleiten“ solle,  hat in der Bremer Politik bereits für heftige Diskussionen gesorgt.

Hells Angels wurden 2013 in Bremen verboten

Schließlich wurden die Hells Angels nach einer ganzen Reihe von Schlägereien und anderer Straftaten in Bremen 2013 von Innensenator Ulrich Mäurer verboten. Danach wurde auch das Clubhaus der Rocker am Dobben geschlossen und ein Kuttenverbot ausgesprochen.

Nachdem die Rockerszene durch das Verbot endlich etwas befriedet wurde, gibt es bei den allermeisten Politikern wenig Verständnis, dafür, dass man jetzt in dem Waller Kleingartengebiet einen neuen Treff entstehen lassen sollte.

Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die Frau eines Hells Angels die kleine Kneipe gepachtet hat und Rocker aus dem Bremer Umland bereits beim Umbau geholfen haben. Die Pächterin will nach eigenen Angaben die „Parzelle Eins“ künftig als Treffpunkt und Partyraum betreiben.

Statt Rockertreff ist nur ein Imbiss genehmigt

Genau dies wird das Bauressort aber wohl verhindern, da es bislang nur eine seit 1982 bestehende Genehmigung für einen Imbissbetrieb gebe, erläutert Jens Tittmann aus dem Bauressort. Da es sich bei dem Standort an der Waller Straße/Ecke An der Linthe zudem um den städtischen Aussenbereich und ein Kleingartengebiet handele, sei das Bundesbaurecht nach Paragraf 35 da sehr restriktiv.

Sollte der Imbiss künftig als Treffpunkt oder Partyraum genutzt werden, müßte zuvor eine Nutzungsänderung beantragt werden: „Selbst, wenn wir das wollten, könnten wir das  nicht genehmigen“, erklärt Tittmann. Sogar eine Versammlung, die nach der Öffnungszeit des Imbissbetriebes stattfände, wäre danach eine illegale Nutzung.

In der kommenden Woche will die Behörde den Umbau nun erst einmal genauer unter die Lupe nehmen. Dem Vernehmen nach wurde zuletzt nämlich auch eine Aussengasanlage errichtet, die nicht genehmigt wurde.

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