Wer so ein Schreiben in seinem Briefkasten hat, sollte nicht zahlen, warnt die Verbraucherzentrale. Foto: VZ Wer so ein Schreiben in seinem Briefkasten hat, sollte nicht zahlen, warnt die Verbraucherzentrale. Foto: VZ
Falsche Rechnungen

Verbraucherzentrale warnt vor neuer Sex-Falle

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Die Verbraucherzentrale warnt vor fingierten Rechnungsschreiben der Firma "Heilmann Online Vertrieb", die zurzeit in Bremer Briefkästen landen. Die Empfänger sollen für Sex-Webseiten zahlen, die sie nicht besucht haben.

Die Bremer Verbraucherzentrale warnt vor eine neuen Sex-Falle, die Opfer teuer zu stehen kommen könnte. Seit einigen Tagen wenden sich vermehrt Menschen an die Verbraucherzentrale und legen immer das gleiche Schreiben der Firma Heilmann Online Vertrieb, Inh. James Malcom Heilmann, Thomasstraße 18-20, 44135 Dortmund, vom 11.10.2016 vor.

Laut Schreiben hätten die Verbraucher Leistungen des Anbieters im Internet in Anspruch genommen, aber nicht pünktlich bezahlt. Um welche Leistungen es sich gehandelt haben soll, wird nicht beschrieben. Ein Verweis auf mehrere unvollständige Internetadressen (http//www.sextr…; http//www.transsexg…; http//www.analsex…) suggeriert, dass es sich um die Bezahlung von Sexdienstleistungen handelt.

Zahlen muss nur, wer einen Vertrag unterschrieben hat

Wer so ein Schreiben in seinem Briefkasten hat, sollte nicht zahlen, warnt die Verbraucherzentrale. Foto: VZ

Wer so ein Schreiben in seinem Briefkasten hat, sollte nicht zahlen, warnt die Verbraucherzentrale. Foto: VZ

Die Verbraucherzentrale rät eindeutig, diese Rechnungen der Firma Heilmann Online Vertrieb mit Sitz in Dortmund nicht zu bezahlen. Denn die Rechtslage sei eindeutig: „Das Verschicken einer Zahlungsaufforderung (Rechnung) ist nur dann berechtigt, wenn ihr ein Vertrag zu Grunde liegt. Ein Vertrag kommt aber nur durch eine entsprechende Vertragserklärung des Verbrauchers zu Stande“, sagt Gerrit Cegielka, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

Dies ist in der realen Welt genauso, wie in der digitalen Welt des Internets. „Es ist allein Sache des Rechnungsstellers zu belegen, dass es tatsächlich einen Vertrag gibt. Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, ist der Verbraucher berechtigt, Zahlungen zu verweigern“, so Gerrit Cegielka weiter.

Uralte Masche mit der Angst der Menschen

Seit Jahren haben die Verbraucherzentralen mit dieser Form der Abzocke zu tun. „Wir können den Verbrauchern nur Mut machen, genau hinzusehen und zu prüfen, wer da was schreibt“, rät Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Derartig kriminelle Anbieter, die Rechnungen ohne Rechtfertigung schicken, gibt es wie Sand am Meer.

Diese Branche arbeitet schlicht mit haltlosen Drohungen und rechnet mit der Ängstlichkeit der Verbraucher. „Ich habe gezahlt, damit Ruhe ist, hören wir ganz oft in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bremen“, so Annabel Oelmann weiter.

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