Unterricht, Schulplätze, Flüchtlingskinder, Symbolfoto/pixabay Im Unterricht: In den Jahrgängen sollten Plätze für Flüchtlingskinder bereit gehalten werden. Foto: pixabay
Gericht entscheidet

Flüchtlinge: Bildungsbehörde arbeitet „fehlerhaft“

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Die Bildungsbehörde hat Plätze für Flüchtlingskinder an Bremer Schulen reserviert. Dagegen haben Eltern geklagt. Sie wollten ihre Kinder auf die Wunschschule bekommen. Jetzt hat die Behörde in zweiter Instanz verloren.

Nach dem Plan der Bremer Bildungsbehörde sollten Flüchtlingskinder sukzessive von den Sprachförderkursen in die regulären Schulklassen wechseln. Manche von ihnen zu Schuljahresbeginn, andere während des Jahres oder im kommenden Jahr.

Damit die Klassen dann aber nicht überfüllt werden, hat die Behörde Plätze für Flüchtlingskinder freigehalten. Das hat jedoch dazu geführt, dass nicht alle anderen Kinder Plätze an ihren Wunschschulen bekommen haben.

Die Behörde zog in die nächste Instanz

Eltern, die so auf der Warteliste gelandet sind, wollten das Vorgehen der Behörde nicht akzeptieren und haben gemeinsam vor dem Bremer Verwaltungsgericht geklagt. Das hat bereits im Juli entschieden, dass die Eltern Recht und die Bildungsbehörde gesetzeswidrig gehandelt hat. Denn: Anstatt ein neues Gesetz zu erlassen, hat sich die Behörde nur auf eine Verordnung berufen.

Diese Gerichtsentscheidung wollte die Behörde nicht akzeptieren und ist deshalb vor die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Bremen gezogen. Doch auch hier haben die Richter entschieden: Die Behörde darf keine Plätze für Flüchtlinge freihalten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass deutlich weniger Flüchtlingskinder an die Schulen gekommen sind, als von dem Amt kalkuliert.

Eine Verordnung soll ausreichen

Rechtlich sieht das Oberverwaltungsgericht – anders als die erste Instanz – hingegen kein Problem, eine Verordnung sei ausreichend. Allerdings habe die Behörde diese nicht fehlerfrei ausgeführt, weil sie mit zu vielen Plätzen kalkuliert habe. Aktuell seien lediglich 23 Schüler aus den Sprachförderkursen in die Regelklassen an Gymnasien gekommen.

Die Bildungsbehörde bedauert die Entscheidung des Gerichts: „Aus Sicht der Behörde berücksichtigt das Gericht dabei aber nicht hinreichend, dass allein in dem kurzen Zeitraum seit Februar 2016, also zeitlich erst nach der großen Zuzugswelle, über 100 Kinder in den aktuellen 5. Jahrgang zugewandert sind“, sagt Sprecherin Annette Kemp.

Auch noch Plätze, wenn Jahrgänge wachsen

Das Gericht setze sich auch nicht näher mit den vorgelegten konkreten Zuzugsprognosen auseinander, die einen nach wie vor hohen Bedarf an Schulplätzen für Flüchtlinge belegten. „Ziel war und ist es, in dem jetzigen 5. Jahrgang so viele Plätze frei zu halten, dass wir auch noch Geflüchtete unterbringen können, wenn dieser Jahrgang in den kommenden sechs Jahren aufwächst“, so Kemp weiter.

Das Bremer System der Beschulung von Flüchtlingen werde überregional sehr positiv beachtet. Geflüchtete könnten ihre Deutschkenntnisse zunächst in Vorkursen stabilisieren, gleichzeitig werden sie an Regelklassen „angedockt“ und nehmen somit teilweise am „normalen Unterricht“ teil.  „Für dieses erfolgreiche integrative System von Anfang an werden Plätze in Regelklassen benötigt“, so Kemp.

Auch in Zukunft werden Schulplätze benötigt

Insgesamt seien in der Stadtgemeinde Bremen  in diesem Jahr bereits 2.611 Kinder und Jugendliche neu in die Schule gebracht worden, bis zum Jahresende würden es knapp 3.000 sein, 2015 waren es 2.199.

„Die Regelungen für den 5. Jahrgang haben uns für die ersten Monate sehr geholfen. Aufgrund von Familienzusammenführungen und Mobilität von Geflüchteten innerhalb Deutschlands werden auch in Zukunft Schulplätze benötigt“, sagt die Sprecherin.

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