Drei Kinder haben Steine auf die Gleise zwischen Bremen und Bremerhaven gelegt und so den Zugverkehr ausgebremst. Symbolfoto/Polizei Drei Kinder haben Steine auf die Gleise zwischen Bremen und Bremerhaven gelegt und so den Zugverkehr ausgebremst. Symbolfoto/Polizei
Bremen/Bremerhaven

Kinder bewerfen Zug und legen Steine auf die Gleise

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Auf der Strecke zwischen Bremen und Bremerhaven haben vermutlich drei Kinder mehrere Züge beworfen, sodass Scheiben splitterten. Zudem blockierten sie den Zugverkehr, indem sie Steine auf den Gleisen platzierten.

Drei Jungen (11, 12, 12), stehen im Verdacht, am Mittwoch in Loxstedt eine Nordwestbahn beworfen und Steine auf die Schienenköpfe gelegt zu haben. Betroffen war der Bahnverkehr zwischen Bremen und Bremerhaven. Der Lokführer eines Güterzuges konnte einen von ihnen festhalten. Bundespolizisten ermittelten die weiteren Verdächtigen.

Am Dienstagnachmittag wurden in Loxstedt zunächst zwei Scheiben der Nordwestbahn 83222 durch Steinwürfe beschädigt. Sie splitterten, wurden aber nicht durchschlagen. Fahrgäste erschreckten sich – verletzt wurden sie nicht. Der Zug war auf der Fahrt von Bremen nach Bremerhaven.

Lokführer erwischt Kinder in der Nähe der Gleise

Gleichzeitig meldeten mehrere Lokführer Serien aufgelegter Schottersteine über zirka zwei Meter auf beiden Gleisen. Die Steine wurden überfahren, wobei Splitter bis zu 100 Meter weit fliegen können – eine Gefahr für Passanten und Verursacher. Langsames Fahren wurde für alle Züge angeordnet.

Kurz darauf sah der 30-jährige Lokführer des Güterzuges 59767 auf der Fahrt Richtung Bremerhaven drei Kinder, die augenscheinlich dafür verantwortlich waren. Eins von ihnen konnte er festhalten. Die Bundespolizisten übergaben die Kinder an ihre Eltern.

Durch die gefährlichen Eingriffe in den Bahnverkehr verspäteten sich 17 Züge. Die Schadenshöhe der beschädigten Scheiben und eventuell beschädigter Räder steht noch nicht fest und kann mehrere tausend Euro betragen. Strafmündig sind die Kinder nicht, aber zivilrechtlich drohen ihnen Schuldentitel, die 30 Jahre gültig sind. Zudem zahlen Haftpflichtversicherungen nicht bei vorsätzlichen Straftaten.

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