Die Delmenhorster Hundehalter zahlen zwar Steuern für ihre Spürnasen, in das Niedersächsische Zentralregister haben sie ihre Tiere aber bisher kaum eingetragen. Foto: nba Die Delmenhorster Hundehalter zahlen zwar Steuern für ihre Spürnasen, in das Niedersächsische Zentralregister haben sie ihre Tiere aber bisher kaum eingetragen. Foto: nba
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Delmenhorster Hundehalter pfeifen auf den Eintrag

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Die Tierschutzorganisation Tasso zweifelt den Sinn des Niedersächsischen Hunderegisters an. Auch die Delmenhorster haben sich bisher kaum an die gesetzliche Eintragspflicht gehalten.

Das Niedersächsische Hunderegister ist ein „teuerer Flop“. Das zumindest meint die Tierschutzorganisation Tasso. Als Beispiel für ganz Niedersachsen nennt sie die Situation in Osnabrück. Dort schreibt die Stadt zurzeit alle Hundehalter an, weil erst jeder Vierte sein Tier in das zentrale Register eingetragen hat – verbunden mit einer Gebühr von 17,25 Euro.

Einen echten Nutzen haben die Halter aber nicht. Denn zur Rückvermittlung entlaufender Tiere ist die verwaltungsinterne Einrichtung nach Angaben von  Tasso nicht geeignet. Laut des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) dient es nur „der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.“

Einnahmen erhält das Land Niedersachsen

Das begründet vermutlich auch die schlechte Quote in Delmenhorst. Von den rund 4.500 zur Steuer angemeldeten Hunden ist nach Auskunft der Stadt nur ein Drittel im Zentralregister angemeldet. Betrieben wird die zentrale Datenbank allerdings nicht von der Verwaltung, sondern von der GovConnect GmbH  im Auftrag des Landes Niedersachsens. Dorthin fließen auch die Einnahmen. Delmenhorster Hundehalter haben in diesen „Topf“ bisher rund 26.000 Euro eingezahlt.

„Grundsätzlich ist der Hundehalter per Gesetz verpflichtet und verantwortlich, dieser Meldeverpflichtung und den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes nachzukommen“, erklärt die Delmenhorster Amtsveterinärin Dr. Nicolin Niebuhr. „Stichprobenartig und in allen anlassbezogenen Fällen wird kontrolliert.“ Wenn sich die Halter nicht an die gesetzliche Vorgabe gehalten haben, würden entsprechende Maßnahmen erlassen.

Register verursacht nur Kosten für die Hundehalter

Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation Tasso,  kann nicht nachvollziehen, warum ein Pflicht-Register nötig ist, welches lediglich Kosten für die Hundehalter verursacht. „In Osnabrück zum Beispiel haben wir bereits über 95 Prozent der Hunde bei uns in der Datenbank, die Stadt nach eigenen Angaben erst jeden vierten Hund. Es müsste doch ein Einfaches sein, die Daten ämterübergreifend weiterzureichen“, betont er. „Die geringen Anmeldezahlen der Hunde im Register aus Osnabrück stehen unserer Ansicht nach beispielhaft für alle niedersächsischen Städte.“

McCreight empfiehlt deshalb  sein Tier zusätzlich und kostenfrei bei Tasso registrieren zu lassen, um im Verlustfall eine Rückvermittlung möglich zu machen.

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