Ein Urlaubsflieger in Bremen. Oft verkaufen Reisebüros Flüge kombiniert mit anderen Teilleistungen. Foto: Schlie Ein Urlaubsflieger in Bremen. Oft verkaufen Reisebüros Flüge kombiniert mit anderen Teilleistungen. Foto: Schlie
Neue EU-Richtlinie

Reiseveranstalter: „Das macht kein Kunde mit“

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Hüseyin Senol betreibt ein Reisebüro in Oyten. Derzeit sieht er sich in seiner Existenz bedroht. Hintergrund ist eine Richtlinie der EU, die ab 2018 in Deutschland gelten soll. Auch Verbraucherschützer sind alarmiert.

„Wenn das so kommt, kann ich den Laden zumachen“, sagt Hüseyin Senol, Inhaber der „Oyter Reisewelt“. Mit „das“ meint er ein neues EU-Konstrukt mit dem sperrigen Namen „Pauschalreiserichtlinie“. Das Bundeskabinett hat Anfang November beschlossen, dass diese Richtlinie ab 2018 im deutschen Recht umgesetzt werden soll.

Für Reisebüros bedeutet das Veränderungen: Bislang konnten sie entweder Pauschalreisen aus einem Katalog oder sogenannte verbundene Reiseleistungen vermitteln – etwa ein Flug, ein Hotel und einen Mietwagen von verschiedenen Anbietern in einem Paket. 40 Prozent seines Geschäfts betrage der Anteil solcher Reisen, so Senol.

Bald jede Leistung getrennt buchen?

Gemäß der neuen Richtlinie würde er bei solchen Angeboten quasi zum Veranstalter. Das Reisebüro könnte dann bei Reklamationen für Schäden in die Haftung genommen werden. Das hätte auch eine Preissteigerung zur Folge, da sich die Büros versichern müssten.

Damit doch noch die eigentlichen Veranstalter haften, müssten für jede Leistung voneinander getrennte Buchungen – je nach Beratungsablauf an unterschiedlichen Tagen – vorgenommen werden. „Das macht kein Kunde mit“, sagt Marija Linhoff, Vorsitzende des Verbands unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR).

„Das geht an der Realität vorbei“

Zudem soll Kunden vorab ein Beratungsgespräch angeboten werden, wonach sie sich entscheiden, entweder eine Pauschalreise oder einzelne Leistungen zu buchen. Dadurch würde dann auch festgelegt, ob das Reisebüro als Veranstalter oder Vermittler fungiert. „Die Beratung dauert dann doppelt so lange“, klagt Senol, „das geht völlig an der Realität vorbei.“

Linhoff sieht in der Entwicklung insbesondere für kleine Reisebüros eine Gefahr. Sie vermutet, dass Hunderte von ihnen schließen müssten. Einen weiteren Nachteil sieht Senol in der Qualität: „Der Kunde bekommt keine neutrale Beratung mehr.“ Aus Angst, bei Unstimmigkeiten haftbar gemacht werden zu können, würden Reisebüros dann vorrangig Pauschalreisen verkaufen wollen – und günstigere Einzelpreis-Angebote links liegen lassen, befürchten die Reisekaufleute selbst.

Gegner der Richtlinie sammeln Unterschriften

Mit einer Petition versuchen nun VUSR und Reisebüro-Inhaber wie Senol, die Gesetzesänderung gemäß der EU-Ideen noch abzuwenden. Dazu benötigen sie bis zum 20. Dezember 50.000 Unterschriften gegen die Umsetzung (Infos unter vusr.de).

Derweil sieht man die Unterschriftenaktion beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eher kritisch. „Die EU-Richtlinie muss umgesetzt werden, sonst drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen – was sicher nicht im Sinne des Steuerzahlers sein kann“, meint VZBV-Reiserechtsexperte Felix Methmann.

Verbraucherzentrale sieht Nachteile für Kunden

Dennoch sei der vorgestellte Regierungsentwurf des neuen Rechts auch aus Verbrauchersicht entschieden zu kritisieren. Nicht nur sollen Veranstalter – zum Beispiel wegen gestiegener Kerosinkosten – bis zu 21 Tage vor Reisebeginn den Reisepreis um acht anstatt wie bislang um fünf Prozent bis vier Monate vor Reiseantritt erhöhen können.

Vor allem sollen bestimmte Leistungen nach 30 Jahren plötzlich nicht mehr unter das deutsche Pauschalreiserecht fallen, obwohl die EU-Richtlinie dies gar nicht verlange: „Das betrifft Reiseeinzelleistungen wie die Ferienhausbuchung sowie auch Tagesreisen“, so Methmann. Wer etwa ein Ferienhaus auf Mallorca bucht und Probleme mit der Unterkunft hat, hätte es deutlich schwerer Ansprüche durchzusetzen, wenn es beim derzeitigen Gesetzentwurf bliebe, sagt der VZBV-Referent.

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