Harry S. in einem Video, das ihn in Syrien zeigt. Screenshot: Radio Bremen Harry S. in einem Video, das ihn in Syrien zeigt. Screenshot: Radio Bremen
Richter vorgeführt

Neuer Haftbefehl gegen Bremer Syrien-Rückkehrer

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Der aus Bremen stammende Syrien-Rückkehrer Harry S. ist am Dienstag erneut einem Richter vorgeführt worden. Ihm wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrorvereinigung "Islamischer Staat", sechs Gefangene ermordet zu haben.

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry S. erwirkt. Der aus Bremen stammende Mann war im April 2015 nach Syrien ausgereist und hatte sich dort der Terroroganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen.

Harry S. wird vorgeworfen, Mitte Juni 2015 als Mitglied des sogenannten „Islamischen Staats“ an der Tötung von sechs Gefangenen mittäterschaftlich beteiligt gewesen zu sein, heißt es in einer Pressemitteilung. Er sei daher des sechsfachen gemeinschaftlich begangenen Mordes, der Begehung von Kriegsverbrechen gegen Personen sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig.

Harry S. bereits zu drei Jahren Haft verurteilt

In dem Haftbefehl wird Harry S. vorgeworfen, Mitte Juni 2015 auf dem Marktplatz der syrischen Stadt Palmyra an der öffentlichen Erschießung von sechs Gefangenen durch Mitglieder der Terrororganisation beteiligt gewesen zu sein. Harry S. soll mit einer Pistole bewaffnet, einen der Gefangenen eigenhändig zum Hinrichtungsort geführt haben und die übrigen Gefangenen an der Flucht gehindert zu haben.

Harry S. war vom Hanseatischen Oberlandesgericht bereits am 5. Juli 2016 wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Harry S. befindet sich derzeit noch in anderer Sache in Strafhaft. Die Strafvollstreckung aus dem Urteil vom 5. Juli 2016 wird sich anschließen.

Video von Oktober belastet Rückkehrer erneut

Der Ermittlungsrichter entscheidet im Laufe des Tages, ob Harry S. in Untersuchungshaft muss. Während des ersten Gerichtsprozesses hatte der Syrien-Rückkehrer immer wieder betont, selbst nicht an Tötungen beteiligt gewesen zu sein. Er war in einem Propagandavideo der Terrororganisation als Fahnenträger zu sehen.

Im Oktober war dann ein Video aufgetaucht, auf dem Harry S. während der ihm jetzt vorgeworfenen Handlungen in Palmyra zu sehen war. Das Video war dem ZDF und der Washington-Post vermutlich von einer IS-nahen Quelle zugespielt worden.

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