In Problemgebieten wie dem Bahnhofsumfeld wurden zuletzt weniger unbegleitete Minderjährige festgestellt. Symbolfoto: av Auf den Bahnstrecken rund um Bremen und den Bahnhöfen sind am Samstag bestimmte Gegenstände verboten. Foto: WR
Bundesligaspieltag

Polizei verbietet Mitnahme von Gegenständen

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Auf den Bahnstrecken rund um Bremen gelten am Samstag besondere Regeln. Wer sich nicht an die Anweisungen hält, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Grund ist das Bundesligaspiel in Bremen gegen Borussia Dortmund.

Wer am Samstag mit dem Zug auf den Bahnstrecken rund um Bremen unterwegs ist, muss aufpassen, was er dabei hat. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat ein Mitführverbot erlassen. Betroffen sind unter anderem Glasflaschen und Dosen.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen habe gezeigt, dass gewaltbereite und zum Teil alkoholisierte Fußballfans in der Vergangenheit insbesondere Glasbehälter benutzt haben, um sie als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte einzusetzen, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover.

Verbot auch für Glasflaschen

Zerbrochene Glasflaschen stellten außerdem ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende dar. Aber nicht nur sie sind verboten: Auch mit Pyrotechnik sollten sich Reisende am Samstag nicht erwischen lassen. Die Gefahr, die davon ausgeht, sei hinlänglich bekannt, teilt die Bundespolizeidirektion mit. 

Wer mit verbotenen Gegenständen erwischt wird, muss ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro bezahlen. Das gilt ausdrücklich nicht nur für Fußballfans, sondern für alle Reisenden.

Polizei verbietet auch Vermummungsgegenstände

Auch „Vermummungsgegenstände“ sind an diesem Tag in den Zügen, aber auch in den jeweiligen auf der Strecke liegenden Bahnhöfen verboten. Damit meint die Bundespolizeidirektion alle Gegenstände, die geeignet und darauf Gerichtet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Sturmhauben, Helme und Schutzbrillen zählen genauso dazu wie sogenannte „Full-Face-Jacken“, deren abnehmbare Kapuzenelemente dazu geeignet sind, sich vollständig zu vermummen.

„Schutzbewaffnung“ darf nicht mitgeführt werden

Ebenso verboten sind am Samstag Gegenstände zur Schutzbewaffnung. Dazu zählen Quarzsandhandschuhe, Schlagschutzhandschuhe und Mundschutz – oder wie die Polizei es ausdrückt: Gegenstände, „die zur Verteidigung gegen Angriffe dienen oder die zu Angriffszwecken umfunktioniert werden können“.

Das Verbot für die genannten Gegenstände gilt am Samstag, 21. Januar, von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie von 17.30 bis 24 Uhr. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro rechnen. Sollte ein Reisender diesen Betrag nicht aufbringen können, kann die Polizei beim Verwaltungsgericht einen Antrag stellen, damit dieses Ersatzzwanghaft anordnet.

Polizei rät Reisenden zu alternativen Routen

Betroffene können außerdem von der weiteren Beförderung mit dem Zug ausgeschlossen werden. Die Bundespolizei rät Reisenden, gegegebenenfalls auch Alternativen zur An- und Abreise zu prüfen.

„Die Zahl der zugreisenden Fangruppierungen, die wir erwarten, ist hoch“, erklärt Sandra Perlebach, Sprecherin der Bundespolizeidirektion Hannover, die Maßnahme. Außerdem gebe es am kommende Spieltag Reisewegüberschneidungen. In Wolfsburg spielt der VfL zeitgleich gegen den Hamburger SV.

Perlebach bezeichnet die Partie als Risikospiel. Das Mitnahmeverbot sei wegen früherer Ausschreitungen erlassen worden. Unter das Verbot fällt übrigens nicht der Genuss von Alkohol. „Damit sind die Dortmunder Fans in der Vergangenheit nicht aufgefallen“, so Perlebach.

Das Mitnahmeverbot im Überblick:

Nicht mitgenommen werden dürfen:

  • Glasflaschen und Dosen
  • pyrotechnische Gegenstände
  • Schutzbewaffnung
  • Vermummungsgegenstände

Hier gilt das Verbot:

  • auf allen an- und abgehenden Reisezugverbindungen von und nach Bremen
  • in allen Fanzügen
  • auf der Bahnstrecke Osnabrück – Bremen – Osnabrück
  • auf der Bahnstrecke Minden – Wunstorf – Nienburg – Verden – Bremen und zurück
  • auf der Bahnstrecke Bünde – Osnabrück – Bünde
  • auf der Bahnstrecke Minden – Landesbergen – Nienburg und zurück
  • an allen Hauptbahnhöfen, Unterwegsbahnhöfen und Haltepunkten der genannten Strecken

In dieser Zeit gilt das Verbot:

  • Samstag, 21. Januar, 8.30 bis 15.30 Uhr
  • Samstag 21. Januar, 15.30 b is 17.30 Uhr

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