Ist eine Verkehrsberuhigung im Nedderland notwendig? Foto: Schlie Ist eine Verkehrsberuhigung im Nedderland notwendig? Foto: Schlie
Umstrittenes Projekt

Diskussion zu Verkehrsberuhigungen im Nedderland

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Derik Eicke (SPD) ist ein Verfechter der Idee, den Verkehr im Nedderland zu entschleunigen und zudem eine Ampel vor Ort zu installieren. Doch es gibt auch Gegner die seine Pläne für rausgeschmissenes Geld halten.

„Die Mehrheit der Anwohner in den beiden Wohnstraßen Nedderland und Stadtländerstraße wünschen sich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer“, sagt Derik Eicke, der Vorsitzende der SPD Oberneuland. Er hatte zuvor eine Bürgerbefragung in der Nachbarschaft durchgeführt.

In seiner Funktion als Mitglied des Oberneulander Beirates will er nun einen Antrag auf Verkehrsberuhigung in die nächste Sitzung einbringen. Auch einen für eine „Überquerungshilfe“, heißt Ampel, am Achterdiek hat er formuliert.

Anliegen, die das Stadtteilparlament nicht einhellig unterstützt. „Wir waren uns eigentlich einig, dass wir die Verkehrsentwicklung erst einmal beobachten und abwarten, bis alle Tunnel geöffnet sind, bevor wir weitere Entscheidungen treffen“, sagt Beiratssprecherin Tamina Kreyenhop (CDU).

Tempo 30 auf Rockwinkeler Heerstraße gewünscht

Im Nedderland halte sie die Zone 30 keineswegs für notwendig, eine Ampel erst recht nicht. „Da gibt es Straßen, die deutlich höher frequentiert sind. Wir können unsere finanziellen Mittel doch nicht zum Fenster heraus schmeißen. Das Thema übergeben wir erst einmal dem Verkehrsausschuss.“

An anderer Stelle würde man mit sich reden lassen – nämlich wenn es Tempo 30 auf der Rockwinkeler Landstraße in Höhe Tobiasschule geht. Die ist auch von der Schulleitung um Dieter von Glahn gewünscht. Und sie wäre laut Martin Stellmann, Sprecher des Amt für Straßen und Verkehr, aufgrund von jüngsten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung relativ unproblematisch umsetzbar.

Novelle zur Geschwindigkeitsreduzierung 

Die Novelle enthält jetzt unter anderem den Passus, dass bei Schulen, Kindergärten und Altersheimen, also bei „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer ohne große bürokratische Hürden möglich ist.

Damit würde die Hürde wie beispielsweise der Nachweis eines Unfallschwerpunktes oder der „Erheblichkeit“ für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt.

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