Der Anhänger besagt: Die Tonne wurde falsch befüllt. Foto: pv Der Anhänger besagt: Die Tonne wurde falsch befüllt. Foto: pv
Müllproblem

„Fürsorgepflicht“ für die schwarze Tonne?

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Eine Tonne, die von der Müllabfuhr nicht geleert wurde, stinkt dem Eigentümer verständlicherweise gewaltig – erst recht, wenn er daran seiner Meinung nach keine Schuld trägt.

Annedore R. hat genau das in jüngster Vergangenheit mehrfach erlebt. „Die Entsorgung Kommunal teilte mir dann  mittels Anhänger an der schwarzen Tonne mit, dass diese nicht ordnungsgemäß befüllt, sondern zu voll sei.“

Und das war morgens tatsächlich der Fall, anders als am Vorabend. „Als mein Sohn den Abfallbehälter an die Straße stellte, lag der Deckel auf“, sagt die Seniorin. Sie ist  nicht rüstig genug , das Behältnis dort – bestenfalls sogar erst kurz vor Abfuhr – zu platzieren.

Zahlen trotz Nichtabholung

„Passanten müssen da nachts etwas reingeworfen haben“, mutmaßt sie. Das komme in der Innenstadt, wo sie wohnt, häufiger vor. Also wandte sie sich an die Entsorgung Nord. Schließlich stank nicht nur der angehäufte Abfall im Keller, sie musste trotz Nichtabholung ja auch noch Gebühren bezahlen.

Am Kundentelefon wurde sie nach eigenen Angaben „ziemlich abgekanzelt“ und darauf hingewiesen, dass sie eine Art „Fürsorgepflicht“ für ihren Mülleimer habe. „Aber ich kann diesen doch nicht die ganze Zeit mit dem Feldstecher beobachten“, so H. verzweifelt. 

Abfallbehälter nicht öffentlich zugänglich platzieren

„So war das auch nicht gemeint“, sagt Antje von Horn, Sprecherin der Entsorgung Kommunal zunächst zu bedenken. Vielmehr gehe es darum, den Abfallbehälter so zu platzieren, dass er der Allgemeinheit nicht zugänglich ist.

Im Hause von R. geschieht das bereits, im Keller ist jede Tonne abgeschlossen, am Abfuhrtag draußen logischerweise nicht.

Antje von Horn recherchierte daraufhin intern. Das Ergebnis: „Die Kundin hat sich an unseren Subunternehmer, die Entsorgung Nord gewandt. Uns war der Fall gar nicht bekannt. In der Regel drücken die Männer von der Müllabfuhr auch mal ein Auge zu. Wir werden überprüfen, ob die Route neu besetzt wurde.“

Bei Angaben wird gemogelt

Überprüft wird in einem solchen Fall allerdings nicht nur das. „Wir checken zudem, ob im Einzugsgebiet des Hauses das gesetzlich vorgeschriebene vorzuhaltende Müllvolumen pro Kopf stimmt.“

Die Regel sehe beispielsweise für einen zwei Personen-Haushalt eine 60 Liter-Tonne vor. Da die Kosten natürlich höher sind als die eines Ein-Personen-Haushaltes, würde manch einer bei den Angaben mogeln.

Für R. scheint die Angelegenheit gut auszugehen. „Unser Vorschlag zur Verbesserung der Entsorgungssituation ist es, die individuellen Kleingefäße im Haus gegen in ein Großgefäß zu tauschen“, so Antje von Horn.

Schlösser für Tonnen gibt es im Baumarkt

Dieses könne hinter dem Haus gelagert werden und würde mit einem Schloss versehen, das nur Bewohner und Müllmänner öffnen könnten. „Aus unserer Sicht könnte so die Fremdvermüllung weitgehend reduziert werden“, meint sie.

Verbrauchern gibt sie den Tipp, sich Schlösser für die schwarzen Tonnen zu besorgen, sobald andere darauf Zugriff hätten. Die gebe es im Baumarkt sowie im Internet. Und für Annedore R. gab‘s zu Entschädigung immerhin einen Bremer Müllsack kostenlos.

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