Das in Bremen-Farge gesichtete Tier wurde eindeutig als Wolf identifiziert. Symbolfoto: Schlie Das in Bremen-Farge gesichtete Tier wurde eindeutig als Wolf identifiziert. Symbolfoto: Schlie
Blumenthal

Gesichtetes Tier in Farge als Wolf identifiziert

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Am Mittwoch hatten mehrere Zeugen in Bremen-Farge und später auch auf angrenzendem niedersächsischem Gebiet ein wolfsähnliches Tier gesichtet. Das Bremer Umweltressort bestätigte nun, dass es sich um einen Wolf handelt.

Die Wolfssichtung sei als eindeutig (C1) klassifiziert, heißt es in einer Erklärung des Umweltressorts. Zeugen hatten berichtet, im Bereich Bremen-Farge und Hinnebeck-Neuenkirchen-Weserdeich in Niedersachsen einen Wolf gesehen zu haben. Sie lieferten eindeutige und scharfe Fotobelege, mithilfe derer die Klassifizierung möglich war.

Das vermutlich männliche Tier war möglicherweise zunächst auf Bremer Gebiet auf dem Hof Morisse nahe dem Bunker Valentin in Bremen-Farge gesichtet worden. Ein Experte des Umweltressorts hat dies vor Ort überprüft und insbesondere die Fotos als eindeutig klassifiziert. Später war es im angrenzenden Niedersachsen gesehen worden.

Schutz des Menschen im Vordergrund

Umweltstaatsrat Ronny Meyer: „Als zuständige Behörde müssen wir sehr sorgfältig mit vermeintlichen Wolfssichtungen umgehen. Wir sind auf eindeutige Beweise angewiesen.“ So hatte es bereits eine erste angebliche Wolfssichtung auf Bremer Gebiet im Bereich Borgfeld gegeben.

„Das Foto konnten wir jedoch auf Grund seiner mangelnden Qualität nicht als eindeutigen Beweis anerkennen“, so Meyer weiter. Grundsätzlich begrüße er die jetzt erfolgte eindeutige Sichtung eines Wolfes auf bremischem Gebiet.

„Das belegt, dass Bremens Grün- und vor allem Naturschutzgebiete intakt sind. Und ein Wolf ist für Bremen keine Gefahr, sondern die Wiederansiedlung eines wunderschönen und streng geschützten Tieres. Wir sollten ihn willkommen heißen. Dennoch steht für uns natürlich der Schutz des Menschen im Vordergrund.“

Entschädigungen für Nutztier-Risse

Der Umweltstaatsrat betonte zugleich, dass sich Bremen in der Verpflichtung sieht, Wolfsrisse unter Nutztieren entsprechend zu entschädigen. „Das stimmen wir in einem Gespräch unter allen Beteiligten am 6. März ab.“

Meyer verwies zugleich darauf, dass für den Menschen vom Wolf grundsätzlich keine Gefahr ausgeht. „Sollte dennoch ein Wolf verhaltensauffällig werden, werden wir natürlich mit den entsprechenden Mitteln darauf reagieren.“

Sichtungen dem Umweltressort melden

Dazu hat Bremen eine Kooperation mit Niedersachsen vereinbart, um auf das dort vorhandene Fachwissen zugreifen zu können. Zudem arbeitet das Umweltressort eng abgestimmt mit dem Innenressort und damit für den Notfall auch mit der Bremer Polizei zusammen.

Um bestmöglich über Wolfsbewegungen auf bremischem Gebiet informiert zu sein, bittet das Umweltressort Sichtungen unter der Telefonnummer 0421/361 6660 zu melden.

Zudem gibt das Umweltressort Verhaltensregeln aus, wie im Falle einer Wolfsssichtung zu reagieren ist:

  • Abstand halten, nie darauf zugehen oder gar bedrängen.
  • Unter keinen Umständen dürfen Wölfe gefüttert werden. An Fütterung durch den Menschen gewöhnte Wölfe können Futter aufdringlich oder aggressiv einfordern, sie können dann eine Gefahr für Menschen darstellen.
  • Auch indirekte Fütterung unterlassen. Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter, besonders solches für Hunde und Katzen, so verwahren, dass diese nicht für Wildtiere zugänglich sind. Wölfe wie auch andere Wildtiere gewöhnen sich an leicht zugängliche Nahrungsquellen im Siedlungsbereich. Sie können dann unerwünschte Verhaltensweisen entwickeln, wie mangelnde Scheu, aufdringliches oder sogar aggressives Verhalten.
  • Bei vielen dokumentierten Begegnungen mit relativ vertrauten Wölfen befanden sich die Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Menschen in Fahrzeugen oder auf Pferden werden von vielen Wildtieren nicht als solche erkannt und wahrgenommen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Tierarten gemeinsam. Dies ist keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.
  • Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad Wölfen begegnet, die sich nicht unverzüglich zurückziehen, sollte diese im Auge behalten, aber nicht direkt anstarren, sich langsam entfernen beziehungsweise mit dem Fahrrad langsam weiterfahren.
  • Folgen einem der oder die Wölfe in gewissem Abstand, sollte man sich nicht hastig entfernen oder weglaufen, sondern langsam, betont uninteressiert weitergehen oder fahren und dabei laut sprechen.
  • Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein oder mehrere Wölfe offensichtlich direkt auf einen zukommen, so handelt es sich in der Regel um neugierige Jungtiere: Stehenbleiben, laut rufen und in die Hände klatschen, sich groß machen, unter Umständen sich mit einem Knüppel bewaffnen und – bei weiterer Annäherung des Tieres – mit Gegenständen werfen.
  • Hunde können, wenn sie sich unbeaufsichtigt in Wald und Flur bewegen, von Wölfen angegriffen, verletzt und getötet werden. Hunde daher grundsätzlich anleinen oder nur im engen Einwirkungskreis des Besitzers führen.
  • Auch angeleinte Hunde können, besonders bei unerfahrenen Jungwölfen, Interesse, Neugier- und eventuell auch aggressives Verhalten auslösen. Die Wölfe sind dann teilweise so auf den Hund fixiert, dass der begleitende Mensch durch die Wölfe scheinbar ignoriert wird. In einem solchen Fall die Wölfe durch lautes Rufen und Gestikulieren auf sich aufmerksam machen.
  • Die Gefahr für Jagdhunde im jagdlichen Einsatz kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Bei Jagden in bekannten Wolfsgebieten, wo freilaufende Jagdhunde eingesetzt werden, sind alle Beteiligten vorab über die mögliche Anwesenheit von Wölfen zu informieren. Jagdhunde sollten erst von der Leine gelöst werden, wenn die Treiber unterwegs sind, den Hunden können Schutzwesten und Halsbänder mit mechanischen oder elektronischen Schutzvorrichtungen angelegt werden.
  • Wölfe, bei denen das Beutefangverhalten auf Haustiere (etwa Schafe oder Ziegen) ausgelöst ist, können so auf die Beute fixiert sein, dass auch bei Anwesenheit mehrerer Menschen ein Vertreiben schwerfallen kann. In einem solchen Fall die Wölfe nicht auf begrenztem Raum (Ecken hoher, für Wölfe nicht überwindbarer Zäune oder von Gebäuden) in die Enge treiben.
  • Wer einen toten, kranken oder verletzten Wolf findet: Nicht anfassen, sondern sofort die Naturschutzbehörde, Forstbehörde oder Polizei informieren. Sofern Sie auf lebende Wölfe treffen, schildern Sie Ihre Beobachtung bitte der zuständigen Naturschutzbehörde. Tote Wölfe sind von großem wissenschaftlichem Interesse. Die Naturschutzverwaltung lässt sie untersuchen.

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