Über die Anliegerbeiträge zur Sanierung der Gartenstraße wurde am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Foto: Möller Über die Anliegerbeiträge zur Sanierung der Gartenstraße wurde am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Foto: Möller
Erbe der Ära Wagener

Anwohner erreichen vor Gericht einen Teilerfolg

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Bürgermeister Torsten Rohde trägt weiter an einer Hypothek aus der „Ära Wagener“: Gegen die Höhe von Anliegerbeiträgen zur Straßensanierung zogen 20 Anrainer vor Gericht. Das entschied am Mittwoch.

Zu Beginn seiner Amtszeit musste Torsten Rohde den Anwohnern in Gartenstraße und An der Handloge erklären, dass ihre Anliegerbeiträge für die Straßensanierung teilweise um das dreieinhalbfache teurer ausfallen, als von seinem Vorgänger versprochen.

 Rund 20 Anwohner zogen vor Gericht, als ihnen im März vor zwei Jahren die Bescheide ins Haus flatterten. Der Kostenanteil für rund 90 Anlieger zur Sanierung von Oberflächenabwasserkanal, Straßenbeleuchtung und neuer Fahrbahn mit Nebenanlagen war von ursprünglich  geschätzen 120.000 Euro auf die Summe von 480.000 Euro gestiegen. Anrainer sollten daraufhin mit 4,60 statt 1,30 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche belastet werden. Bürgermeister Rohde und sein damaliger Stadtbaurat Jörg Fanelli-Falcke bedauerten, dass Fehler gemacht worden waren. Man hatte das Kommunalabgabengesetz und die Straßenausbausatzung zugunsten der Anwohner interpretiert, dies sei aber nicht rechtens gewesen.

Verwaltungsgericht ermöglicht Kostenersparnis

Vor dem Verwaltungsgericht Stade wurde Mittwoch der erste Einspruch gegen die Bescheide verhandelt. Für das Rathaus wertete Angela Lüers, dass in der Verhandlung die Verwaltung in den meisten strittigen Punkten Recht behielt. Alle umzulegenden Kosten seien berechtigt gewesen. Anwalt Armin Steffen von der Gegenseite fühlt sich ebenfalls als Sieger und verweist darauf, dass es für seine Mandanten trotzdem eine Ersparnis von rund 25 Prozent geben könne.

Das Urteil liegt beiden Parteien  noch nicht vor. Richter Uwe Klinge erläuterte auf Rückfrage unserer Redaktion, dass das Gericht die Auslegung der Stadt weitestgehend teile, das Gebiet, für das die Kostenaufteilung vorgenommen worden sei, aber anders interpretiere. Konkret geht es darum, dass nach Ansicht des Gerichts der Verlauf von An der Handloge und Gartenstraße bis zum Kreisel an der Bahnhofstraße reiche, also der Abschnitt Klosterkamp in die Berechnung und Kostenumlegung aufzunehmen sei. Das bedeutet, dass nun auch die Firma Stehnke mit ihrem Wohn- und Geschäftshaus an der Bahnhofstraße und die gegenüberliegende Kreissparkasse bei der Umlage der Sanierungskosten heranzuziehen seien.

Anwalt der Bürger sieht Teilerfolg

„Das spart meinen Klienten rund ein Viertel ihrer Kosten“, so Anwalt Steffen und sieht darin schon einen Teilerfolg. Er will noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, möglicherweise sehe man sich noch einmal vor dem Oberverwaltungsgericht wieder.

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