Der Angeklagte A. wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: Sieler Der Angeklagte A. wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: Sieler
Landgericht Bremen

Prozessauftakt nach Angriff mit Messer und Spaten

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An diesem Montag ist am Bremer Landgericht ein Prozess wegen versuchten Mordes eröffnet worden. Der 73-jährige Angeklagte soll im Zuge eines Mieterstreits einen Mann mit einem Spaten und einem Messer attackiert haben.

Der Angeklagte Behrend A. soll im vergangenen Oktober in seinem Haus In den Runken seinem Mieter Frank S. aufgelauert und ihn vor dessen Wohnungstür zunächst mit einem Spaten auf den Kopf geschlagen haben. Der Mieter konnte sich jedoch, so die Staatsanwaltschaft, zur Wehr setzen.

Nach einem Gerangel im Treppenhaus ging die Auseinandersetzung vor der Haustür weiter. Dort soll der Beschuldigte dann ein Küchenmesser gezückt haben. Passanten konnten ihn schließlich von seinem Opfer wegziehen.

„Eine Show, damit ich ins Fernsehen komme“

Laut Anklage erlitt S. Schnittverletzungen an der Hand und oberflächliche Schnittwunden am Bauch, zwischen Brust und Hals sowie Verletzungen im Gesicht. Bei der Verlesung der Anklage sprach der Staatsanwalt davon, dass der 73-Jährige heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt und den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen habe.  

A. äußerte sich anschließend zur besagten Tat, bestritt dabei aber eine Tötungsabsicht. Mit dem Spaten habe er dem Mieter „keinen übergebraten“, sondern ihn lediglich „geschubst“. Zu dem späteren Angriff mit dem Messer sagte er: „Das war ja nur eine Show, damit ich ins Fernsehen komme“. Seit Oktober sitzt A. in Untersuchungshaft.

Der Tat ging ein jahrelanger Streit voraus: 2013 habe A. dem Mieter S. die Wohnung schriftlich gekündigt. S. soll daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirkt haben und blieb in der Wohnung. In der Zeit danach sei es zu weiteren Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten zwischen beiden gekommen.

Scientology-Vorwürfe

A. sah nach eigenen Angaben in dem Verhalten von S. eine „illegale Wohnraumbesetzung“, die Aktion sollte ein „Denkzettel“ sein. „Ich hätte ihn ja sonst bis zu seinem Lebensende nicht losgekriegt“, so A..

Zudem warf der 73-Jährige seinem Mieter vor, Mitglied bei Scientology zu sein. Als der Vorsitzende Richter nachhakte, da ihm nicht klar war, was Scientology damit zu tun haben solle, antwortete A.: „Weil die Masche hier so läuft, wie die Scientologen das machen“.

Das habe er im Fernsehen gesehen. Auf weitere Nachfragen des Richters sagte er jedoch, dass er keine sichere Kenntnis habe, dass S. Scientologe sei. Frank S. tritt in dem Prozess auch als Nebenkläger auf. Sein Anwalt verneinte im Gespräch mit dem Weser Report eine Zugehörigkeit zu Scientology für sich und seinen Mandanten.

Befangenheitsantrag gegen die Richter

Ferner stellte A. zum Prozessauftakt einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Die Richter würden mit der Staatsanwaltschaft unter einer Decke stecken und seien Scientologen, lies A. dabei verlauten.

Eine Befangenheitskammer muss bis zum Fortsetzungstermin am kommenden Montag darüber befinden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Verhandlung dann unter anderem mit der Befragung von Frank S. fortgesetzt.

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