Weil eine entsprechende Verordnung gekippt wurde, soll jetzt ein Gesetz das "Weg-Bier" im Bahnhofsbereich verbieten. Foto: WR
Nach Geritchtsurteil

Rot-Grün will Glasflaschenverbot wiederbeleben

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SPD und Grüne wollen das Glasverbot an der Discomeile jetzt mit einem Gesetz wiederbeleben. Sören Böhrnsen, der das Verbot schon einmal zum Kippen gebracht hat, hält eine solche Regelung weiter für verfassungswidrig.

Der Bremer Anwalt schließt nicht aus, dass er erneut vor Gericht zieht. „An der rechtlichen Bewertung hat sich nichts geändert“, sagt Böhrnsen. Im November hatte er einen Bremer Studenten vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten, der sich von der damals geltenden Polizeiverordnung und dem darin enthaltenen Glasflaschenverbot in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beschränkt fühlte.

Mit Erfolg: Das Gericht erklärte das Glasflaschenverbot für ungültig – weil eine Polizeiverodnung das falsche Instrument für ein solches Verbot sei. Deshalb wollen SPD und Grüne diesen Lapsus jetzt heilen – mit einem Gesetz, das die Bürgerschaft schon in ihrer nächsten Sitzung verabschieden könnte.

Polizeigewerkschaft begrüßt geplantes Gesetz

„Wir sind gut damit gefahren“, sagt Sükrü Senkal, innenpolitischer Sprecher der SPD, über das alte Glasflaschenverbot, das seit Juli 2014 bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im vergangenen Herbst galt. „Im Bahnhofsbereich sind viele Menschen geballt unterwegs. Viele, die feiern wollen, nehmen sich Flaschen mit und trinken vor den Lokalitäten“, so Senkal. Die Gefahr sei groß, dass Flaschen als Waffe missbraucht werden.

Jochen Kopelke, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, begrüßt die Pläne für das Gesetz ausdrücklich. „Am Bahnhof gibt es einen Brennpunkt“, sagt er. Wenn die Polizei dort schon so viele Kräfte einsetze, brauche sie auch die gesetzlichen Möglichkeiten, wie etwa die Waffenverbotszone, um entsprechend zu reagieren.

Flaschen nur in verschlossenen Taschen

„Wir haben festgestellt, dass Flaschen bei Auseinandersetzungen häufig zum Einsatz kommen“, sagt Kopelke. Deshalb befürwortet er, dass künftig zwischen Hauptbahnhof und Wall sowie Bürgermeister-Smidt- und Rembertistraße wieder das Mitführen von Glasflaschen und Trinkgläsern in den Nächten auf Samstag und Sonntag von 22 bis 6 Uhr verboten sein soll.

Lediglich in fahrenden Autos und in verschlossenen Behältnissen, wie etwa Taschen und Rucksäcken, dürfen Flaschen und Gläser nach dem neuen Gesetz transportiert werden.

„Man kann nicht einfach alle unter Generalverdacht stellen“, meint hingegen Anwalt Böhrnsen. Er hält den Eingriff in die Handlungsfreiheit weiterhin für unverhältnismäßig und will sich jetzt mit seinem Mandanten darüber beraten, ob er erneut vor Gericht ziehen will.

Kioskbesitzer sind verägert

Bei den Kioskbesitzern an der Discomeile sorgt das angekündigte Gesetz für Missmut. Ohne das Verbot sei das Geschäft um ein Vielfaches besser gelaufen, sagt Esteghamat Babak, der seinen Kiosk am Herdentorsteinweg betreibt.

Er zweifelt den Sinn des Verbots an. „Von einem Besoffenen ist alles gefährlich. Egal ob Stein, Glasflasche oder Dose“, sagt er. Man müsse eine Dose nur solange drehen, bis das Aluminium nachgibt und bricht. „Und schon hast du ein Messer in der Hand“, sagt er.

Ihm würden vermehrte Kontrollen anstelle eines erneuten Verbotes besser gefallen. „Ab 22 Uhr am Wochenende verdient man sein Geld hier auf der Meile“, sagt ein weiterer Betreiber. „Dann musst du halt hoffen, dass die Leute auf Dosen stehen.“

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